Beantwortung von Gesundheitsfragen nicht unterschätzen -Sächsische Verbraucherschützer zu Rate ziehen
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen will, sollte sich beim Ausfüllen des Versicherungsantrages viel Zeit für die korrekte Beantwortung der Gesundheitsfragen nehmen. Wer hier Fehler macht, muss im Schadenfall mit einer Leistungsverweigerung seitens der Versicherungsgesellschaft rechnen.
Die Versicherer machen es den Verbrauchern dabei nicht leicht. In den Fragen lauern Fallen, die der Laie nicht auf den ersten Blick erkennt. So wird zum Beispiel nach gesundheitlichen Störungen in den letzten 3 oder 5 Jahren gefragt. Doch was sind eigentlich Störungen? Problematisch ist auch, wenn sich die Abfrage auf einen lange zurückliegenden Zeitraum, vielleicht sogar noch auf die letzten 10 Jahre bezieht. Da im Zweifelsfall jede Erkrankung zu benennen ist, macht dies über solche langen Fristen hinweg größte Schwierigkeiten.
Deshalb sollte man auf klare und faire Gesundheitsfragen achten und nur Anbieter, die solche stellen, in die engere Wahl ziehen. Dazu gehört, dass der Versicherer nur Abfragen über einen überschaubaren Zeitraum, etwa die letzten 3 Jahre vornimmt und dass nur nach objektiven Tatbeständen (Krankheiten, Unfälle) gefragt wird. Übernimmt ein Finanzvermittler das Ausfüllen des Antrages, empfehlen die sächsischen Verbraucherschützer noch einmal besondere Achtsamkeit. Es sind immer wieder Fälle bekannt geworden, bei denen Vermittler bezüglich der Angabe von Erkrankungen behaupteten, diese seien nicht so wichtig. In Einzelfällen machten Vermittler auch trotz korrekter Angabe des Verbrauchers an der falschen Stelle das entsprechende Antwortkreuz. Solche Nicht- oder Falschangaben werten die Versicherer als grobe Fahrlässigkeit oder als arglistige Täuschung. Die im Fall einer Berufsunfähigkeit vom Verbraucher dringend benötigte monatliche Rente wird dann nicht gezahlt. Daran ist nach einem jüngsten Urteil des Oberlandesgerichts Saarbrücken (AZ: 5 U 279/04-39) juristisch auch nichts auszusetzen.
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist wichtig, aber es ist nicht einfach, eine gute zu bekommen. Sachsens Verbraucherschützer haben den Marktüberblick und können an Hand individuell erstellter Vergleiche Ratsuchenden günstige Angebote heraussuchen. Für 15 € bietet jede Beratungsstelle diese computergestützte Versicherungsberatung an.
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