Post aus Hongkong verunsichert Verbraucher
Zahlreiche Verbraucher in Sachsen haben Post von den Vermögens- und Übereignungsgesellschaftern Decker, Dreyer & Chambers aus Hong Kong erhalten. Es handelt sich um eine so genannte „Bescheinigung über legale & zuträgliche Vermögensausschüttung“, nach der die Verbraucher offiziell als „Begünstigte im Schwebeverfahren“ auserkoren wurden. Ihnen soll angeblich ein zuträglicher und rechtsgültiger Zinsertrag aus Vermögen gewährt werden, welches über 2.107.462,13 € an Gewinnen im I. Quartal 2005 erzeugt wurde. Um an diesen üppigen Zinsertrag – aus welchem Vermögen auch immer – heranzukommen, soll der Verbraucher zunächst erst einmal neben der Rücksendung des Formulars innerhalb von 7 Tagen 50 € oder 100 € zur Deckung aller Verwaltungs- und Übertragungsgebühren überweisen. Natürlich mit der Anforderung der Übersendung des Vermögens. Zu übersenden ist das Formular mit dem Geld an eine Adresse in Kanada.
So richtig versteht man nicht, was die netten Herren aus Hong Kong eigentlich meinen. Auf jeden Fall wollen sie erst einmal selbst Geld sehen. Dass sie Geld ausschütten wollen, bezweifeln Sachsens Verbraucherschützer.
Verbrauchern wird geraten, derartige Vermögensversprechungen zu ignorieren und die Schreiben im Papierkorb zu entsorgen.
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