Bei Kartenzahlung im Ausland auf korrekte Betragsangabe achten
Frau M. aus Leipzig glaubte ihren Augen nicht zu trauen. Laut Kontoauszug soll sie 1400 € für während des Türkeiurlaubs gekaufte Bekleidung bezahlen. Doch in Antalya waren ihr die guten Stücke für nur 140 € angeboten worden. Zu diesem Preis wollte sie auch kaufen. Die Bezahlung erfolgt mit der Maestro-Karte und Geheimzahlangabe. Dabei übersah sie, dass das Komma im Zahlungsbetrag um eine Stelle verrutscht war. So bestätigte sie einen Zahlbetrag von 1400 €.
Das Beispiel zeigt, wie wachsam man im Umgang mit Zahlungskarten sein muss, sagt Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Den an der Abwicklung des Zahlungsvorganges beteiligten in- und ausländischen Kreditinstituten ist bezüglich der Abbuchung kein Vorwurf zu machen. Gegenüber diesen besteht somit auch kein Anspruch auf Schadenersatz. Die Angelegenheit kann letztlich nur mit dem türkischen Händler selbst geklärt werden und das wird sich vermutlich schwierig gestalten. Selbst wenn es gelingt, mit dem Händler noch einmal Kontakt aufzunehmen, könnte dieser im schlimmsten Fall behaupten, dass für die Ware ein Preis von 1400 € vereinbart wurde. Schließlich habe die Verbraucherin diesen Preis ja bei der Kartenzahlung bestätigt.
Kurz vor Beginn der Reisezeit raten deshalb die sächsischen Verbraucherschützer, während der schönsten Tage des Jahres Maestro- und Kreditkarten nicht nur wie den eigenen Augapfel zu hüten, sondern auch beim Bezahlen genau hinzuschauen. Denn in Urlaubslaune ist man häufig etwas leichtsinniger, was mitunter ausgenutzt wird und sich wie im Fall von Frau M. bitter rächen kann. Beim Bezahlen sollten die Karten nicht aus den Augen gelassen werden, da es schon vorgekommen ist, dass Kartenkopien erstellt und verwendet wurden. Der Zahlungsbetrag sollte immer noch einmal genau auf Richtigkeit geprüft werden, bevor man ihn bestätigt. Beim Abheben am Automaten ist darauf zu achten, dass dieser nicht manipuliert ist. Besonders die Eingabe-Tastatur und der Kartenschlitz sind dabei unter die Lupe zu nehmen.
Wer dennoch Opfer von Kartenmissbrauch geworden ist, kann sich Rechtsrat bei der Verbraucherzentrale Sachsen holen.
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