Große Resonanz auf Aktion der Verbraucherzentrale – viele unseriöse Anbieter
„Leichter Nebenverdienst“, „Geniale Geschäftsidee“, „400 Euro monatlich garantiert“ – mit solchen und ähnlichen Anzeigen versuchen Firmen unvermindert, Verbraucher in ihre Dienste zu stellen, um sie letztlich nur abzukassieren. Im April schaltete die Verbraucherzentrale Sachsen dazu eine Hotline, bei der Verbraucher Fragen zum Thema stellen und über ihre Erfahrungen mit Jobanbietern berichten konnten.
Mit Erfolg, wie die sächsischen Verbraucherschützer jüngst wieder feststellen mussten. Um solchen skrupellosen Machenschaften systematisch zu begegnen, starteten die Verbraucherzentralen in bundesweiter Kooperation ein vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gefördertes Projekt.
„Die Resonanz auf unsere Hotline war erfreulich, was die Verbraucher zu berichten hatten, hingegen gar nicht“, so die Rechtsexpertin Bettina Dittrich von der sächsischen Verbraucherzentrale. Nahezu alle Anrufer hatten Kontakt mit unseriösen Firmen und teilweise viel Geld verloren. Die Palette der von den Verbrauchern erprobten Jobs war dabei vielfältig. „Klassiker“ wie das Zusammenbauen von Kugelschreibern und Modeschmuck oder Adressen schreiben in Heimarbeit tummeln sich nach wie vor auf dem Markt. Die Masche der Anbieter besteht hier darin, dem Interessenten gegen eine „Bearbeitungs-“ oder „Schutzgebühr“ Informationsmaterial zuzusenden, das sich meist als völlig wertlos entpuppt. Zu dem begehrten Job kommt es ebenso selten wie zur Rückzahlung des Geldes.
Seit Jahren ist den Verbraucherschützern die Firma PPV mit Sitz in Leipzig ein Dorn im Auge, die in Zeitungsannoncen mit lukrativen Fahrdiensten am Wochenende wirbt. Wer das Geld für die verlangte hohe Vorauszahlung nicht aufbringen kann, dem stellt die Firma seit Neuestem sogar eine Verdienstbescheinigung aus, um die Aufnahme eines Bankkredits zu ermöglichen. Statt des erhofften Verdienstes sitzen die Interessenten so am Ende auf einem riesigen Schuldenberg. Andere Verbraucher berichteten von Fällen, in denen sich nach der von ihnen geleisteten Zahlung das Angebot als „Luftnummer“ herausstellte – das Geld war weg und von einem Job keine Rede mehr. Auch wenn zunächst Veranstaltungen zu besuchen sind, in denen rhetorisch ausgezeichnet geschulte Redner den Interessenten blumige Verheißungen über die künftige Tätigkeit machen, raten die Verbraucherschützer zu größter Vorsicht. „Auf diesem Gebiet sind wir ausschließlich auf Abzocker gestoßen“, weiß Bettina Dittrich zu berichten.
Eine weitere Nebenjobsparte stellt die Kundenwerbung dar. Gegen Provision sollen Interessenten für ein Unternehmen Kunden werben. Oftmals verlangt das Unternehmen zunächst einen Geldbetrag, der jedoch für den Fall zurückgezahlt werden soll, dass man eine bestimmte Anzahl Neukunden in einer vorgeschriebenen kurzen Zeit wirbt. Diese Bedingung ist tatsächlich kaum zu erfüllen, worauf die Anbieter gerade spekulieren. Der Interessent bleibt deshalb meistens auf seiner geleisteten Zahlung sitzen. Ist bei diesem Job außerdem Bedingung, dass der zu werbende Neukunde wieder eine Tätigkeit als Kundenwerber aufnimmt, kann es sich um ein so genanntes Schneeballsystem handeln. „Anbieter solcher Systeme machen sich unter Umständen sogar strafbar“, klärt Bettina Dittrich auf.
Ob Fahrdienste, Geld verdienen als Produkttester oder durch die Tätigkeit im Vertriebs-, Marketing- oder Promotionbereich – es gibt recht eindeutige Möglichkeiten für den Verbraucher, die unseriösen Angebote herauszufiltern. Verlangt ein Anbieter Vorkasse, ist das ein bedeutendes Indiz für mangelnde Seriösität. Vorsicht ist auch angesagt, wenn die Firma sich nicht zu erkennen gibt und der Verbraucher nur eine Postfachadresse oder eine Telefonnummer in den Händen hält. Von Angeboten, über die weitere Informationen lediglich über eine so genannte Mehrwertdiensterufnummer erhältlich sind, sollten die Verbraucher in jedem Falle die Finger lassen. Dahinter verbirgt sich fast immer eine teure Abzockmasche.
Wer unsicher ist, ob er es mit einem seriösen Anbieter zu tun hat, kann in der nächstgelegenen Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Rat suchen.
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