Medikamentenkauf bei Internetauktionen mit Risiken und Nebenwirkungen
Wer in virtuellen Auktionshäusern ein Arzneimittelschnäppchen machen will, ist von gesundheitsgefährdenden Dosierungen und unkalkulierbaren Nebenwirkungen nur einen Mausklick entfernt. Denn obwohl Privatpersonen der Verkauf von Medikamenten grundsätzlich verboten ist, wechseln etwa Antibabypillen die Besitzerin, weil die Sicherheitssysteme der Online-Marktplätze versagen. Aber auch bei Auktionsangeboten von Apotheken sind alarmierende Befunde zu diagnostizieren: Fehlende Beschränkungen und Kontrolle bei der Bestellung, Rabatte und Zugaben bei Abnahme großer Mengen – und beim Ersteigern nicht verschreibungspflichtiger Schlaf- und Schmerzmittel ist Spielfieber als vermeintliches Risiko injiziert. Diese Ergebnisse hat jetzt eine Stichprobe eines neuen Projekts „Markttransparenz im Gesundheitswesen“ bei vier Internet-Plattformen zutage gebracht.
An diesem Projekt ist neben den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz auch die Verbraucherzentrale Sachsen beteiligt. Ihr Ziel ist es dabei, mehr Transparenz im Dschungel der undurchsichtigen Angebote auf dem Gesundheitsmarkt zu schaffen.
Die Verbraucherschützer fordern daher, dass Medikamente grundsätzlich nicht bei einer Versteigerung unter den Hammer kommen dürfen. Außerdem müssten eBay & Co. lückenlos sicherstellen, dass niemand außer Apothekern überhaupt Medikamente in den Handel bringen kann.
In Online-Auktionshäusern boomt das Medikamentenangebot: So sind beim Marktführer eBay vom Schmerz- übers Schlaf- bis zum Grippemittel via Suchmaschine über 1.000 Präparate zu finden. Außerdem fanden die Verbraucherschützer bei ihrer Stichprobe, dass entgegen der gesetzlichen Vorgaben auch Privatpersonen bei eBay, atrada und hood verschreibungspflichtige Medikamente feilboten: So gab es im Untersuchungszeitraum zwischen dem 28. April und dem 19. Mai 2005 achtzehn Mal eine Antibabypille in privaten Offerten, die wegen Unverträglichkeit oder Sterilisation – in teilweise angebrochenen Packungen – ab einem Euro zum Gebot stand. Während die Sicherheitssysteme wenigstens bei eBay meist nach ein bis zwei Tagen dem erwartungsvollen Zuschlag zuvorkamen und das Angebot verschwand, versagte dessen verhütende Wirkung bei eBay beim Sofortkauf. „Das zeigt, dass es Sicherheitslücken gibt“, meinen die sächsischen Verbraucherschützer.
Eine Information für Verbraucher zu „Patiententipps für den Kauf von Medikamenten“ gibt es in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen zum Abholpreis von 1,00 €. Diese kann auch im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de heruntergeladen werden.
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