Verbraucherzentrale Sachsen: Und doch kann drin sein, was drauf steht
Getäuscht fühlte sich ein Verbraucher aus Dresden als er bei Kaufland eine „Echte Irische Butter“ kaufte, das Genusstauglichkeitszeichen auf der Verpackung aber eine Molkerei aus Berlin nannte.
„Doch nach Lebensmittelrecht ist alles korrekt bezeichnet“, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das ovale Genusstauglichkeitszeichen auf der Verpackung gibt Auskunft über das Bundesland und die Veterinärkontrollstellennummer des Betriebes, der die Butter zuletzt bearbeitet oder verpackt hat. Es garantiert, dass der Betrieb nach EU-weiten Hygienestandards arbeitet und kontrolliert wird. Alle Erzeugnisse aus Milch, auch Butter, müssen damit gekennzeichnet werden. Der Verbraucher erkennt daran allerdings nicht die Herkunft der Butter, sondern nur den Bearbeitungs- oder Verpackungsort. Das bedeutet beispielsweise, dass die Butter aus Irland stammt und als großer Butterblock verpackt nach Berlin gelangt ist. In der Berliner Molkerei ausgeformt und verpackt, darf sie sich dann immer noch „Echte Irische Butter“ nennen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
