Verbraucher, die Schwierigkeiten beim Lieferantenwechsel haben, können sich an das Bundeskartellamt wenden
Am 3.5. 2005 hat das Bundeskartellamt in einer bundesweiten Aktion Flüssiggasunternehmen unter anderem auch im Freistaat Sachsen untersucht, wie der Verlag C.H.Beck berichtet. Grund war, dass diese Unternehmen verdächtigt wurden, sich seit Jahren abzusprechen und so genannte verbotene Kundenschutzabreden praktizieren. Laut Kartellbehörde habe man sich gegenseitig versichert, jeweils bestehende Kundenkreise zu respektieren.
„Uns ist bekannt“, sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, „dass Verbraucher, die sich nach Preiserhöhungen einen anderen Lieferanten suchen wollten, große Schwierigkeiten hatten, diesen zu finden.“
Dabei wird mit fadenscheinigen Begründungen argumentiert, man befülle nicht den Tank eines anderen Anbieters, sondern nur eigene Tanks. Da die Lieferverträge meist längerfristig abgeschlossen wurden, war keine Kündigung möglich. Daher kam es dann nicht zum Anbieterwechsel.
Wie das Bundeskartellamt nun mitteilte, können sich alle Verbraucher, die bei einem Lieferantenwechsel Probleme haben, an das Amt wenden. Dabei sollen sie ihren bisherigen Lieferanten angeben und auch die Lieferanten, die sich geweigert haben, ein Alternativangebot zu unterbreiten. Diese Angaben können postalisch an das Bundeskartellamt gesandt werden (Kennwort: Flüssiggas, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn).
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