Trotz Senkung um 0,9 Prozent ist die Krankenversicherung ab 1. Juli für viele Bürger teurer
Zum 1. Juli 2005 hat der Gesetzgeber den historischen Grundsatz der paritätischen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, nach dem Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte an der Krankenversicherung beteiligt sind, geändert. Ab diesem Zeitpunkt erhöhen sich nach einer Änderung des GKV-Modernisierungsgesetzes für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung, ganz gleich ob Arbeitnehmer oder Rentner, die Kassenbeiträge um 0,9 Prozentpunkte. Um diese Mehrbelastung auszugleichen, wurden die Krankenkassen gesetzlich verpflichtet, die Beiträge zum 1. Juli 2005 um 0,9 Prozentpunkte zu senken.
„Nun denkt fast jeder, dass sich die Erhöhung des Krankenkassenbeitrages durch die gesetzlich vorgegebene Senkung der Kassenbeiträge aufhebt. „Weit gefehlt“, sagt Marion Schmidt, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. In Wirklichkeit führt diese Maßnahme zu einer Mehrbelastung der gesetzlich Versicherten, denn dieser Zusatzbeitrag von 0,9 % muss vom Versicherten allein getragen werden. Deshalb zahlen die Arbeitgeber oder Rentenversicherungsträger künftig 0,45 % weniger Beitrag und die Versicherten 0,45 % mehr Beitrag.
Wenn beispielsweise ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer einen monatlichen Bruttolohn von 2000 € hat und der Beitragssatz seiner Krankenversicherung bei 14,0% liegt, sind zur Zeit im Monat insgesamt 280 € Krankenversicherungsbeitrag fällig. Davon tragen jeweils 140 € der Arbeitnehmer und 140 € der Arbeitgeber.
Ab 1. Juli 2005 sieht diese Rechnung nun etwas anders aus: Der Krankenversicherungsbeitrag sinkt um 0,9 % und liegt damit bei 13,1%. Der Arbeitgeber beteiligt sich an diesem Beitrag hälftig mit 6,55%. Damit beträgt der Arbeitgeberanteil 131 €. Der Arbeitgeber spart im Vergleich zur bisherigen Regelung 9 €.
Der Arbeitnehmer hingegen hat 6,55% hälftigen Grundversicherungsbeitrag zuzüglich 0,9 % Sonderbeitrag zu leisten. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer insgesamt 7,45 % seines Bruttolohnes für die Krankenversicherung zahlen muss. Der Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung beträgt hier folglich 149 €. Damit liegt eine Mehrbelastung von 9 € pro Monat vor.
„Leider wirkt sich auch bei dieser Gesetzesänderung die Gesundheitsreform zum Nachteil der Versicherten aus. Nur sie müssen wieder tiefer in die Tasche greifen“, sagt die Verbraucherschützerin.
Sparen kann man nur durch den Wechsel in eine günstigere Kasse. Dafür bieten die Verbrauchschützer in ihren Beratungsstellen und auf ihrer Homepage (www.verbraucherzentrale-sachsen.de) einen stets aktuellen Beitragsvergleich an.
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