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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.06.2005
Stempel auch auf Wochenmarkteiern

Ab 1. Juli müssen auch Eier von Direktvermarktern auf örtlichen öffentlichen Märkten mit Erzeugercode versehen werden

Bereits seit Januar 2004 gibt es EU-weit eine verbesserte Kennzeichnung von Eiern. Mittels eines Zahlen-Buchstaben-Codes (Erzeugercode) auf jedem einzelnen Ei können Verbraucher erkennen, aus welchem Land und von welcher Haltungsform die Eier kommen. Ausnahmeregelungen gab es bislang u. a. für Direktvermarkter von lose angebotenen Eiern auf örtlichen Wochenmärkten. Damit ist jetzt Schluss. Ab 1. Juli 2005 müssen auch solche Eier mit einem Erzeugercode gestempelt sein. „Verbraucher können sich nun auch auf Wochenmärkten bewusst für oder gegen Eier aus Käfighaltung und Produkte aus Deutschland entscheiden. Immerhin verbraucht jeder Bundesbürger im Durchschnitt 209 Eier im Jahr“, resümiert Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. In Deutschland kommen gut 70 Prozent der Eier aus heimischer Erzeugung, knapp 30 Prozent werden importiert. Dabei steht der Freistaat Sachsen zur Zeit im bundesweiten Vergleich bei der Eierproduktion an zweiter Stelle.

Und so wird der Code entschlüsselt: Die erste Ziffer steht für die Haltungsform: 0 bedeutet Öko, 1 Freilandhaltung, 2 Bodenhaltung und 3 Käfighaltung. Das folgende Buchstabenkürzel steht für das Erzeugerland: beispeilsweise DE bedeutet Deutschland, NL steht für die Niederlande, CZ für Tschechien, LT für Litauen. Die nächst folgenden Zahlen geben den Legebetrieb und die Stallnummer an.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link196032A.html