Verbraucherschützer sagen, welche Zeichen dafür tauglich sind
Aktuelle Verbraucheranfragen bei den Sächsischen Verbraucherschützern belegen. Die Herkunft unserer Lebensmittel spielt zunehmend eine wichtige Rolle bei der Kaufentscheidung. Bei unverarbeitetem Rindfleisch sind die Anbieter zur Herkunftsangabe grundsätzlich verpflichtet. Auch muss frisches Obst und Gemüse größtenteils mit der Angabe des Herkunftslandes versehen werden. Von den meisten Produkten aus dem Supermarkt erfährt der Kunde jedoch nichts über die Herkunft der Ware.
Ein Orientierungstipp der sächsischen Verbraucherschützer lautet daher, auf gesetzlich geschützte Herkunftsbezeichnungen zu achten. Die Kürzel „g.g.A.“ für geschützte geografische Angabe und „g.U.“ für geschützte Ursprungsbezeichnung garantieren, dass die Produkte auch tatsächlich aus der genannten Region stammen.
Die geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) besagt, dass Erzeugung, Verarbeitung und Herstellung eines Erzeugnisses in einem bestimmten geographischen Gebiet nach einem anerkannten und festgelegten Verfahren erfolgen muss.
Bei der geschützten geographischen Angabe (g.g.A.) besteht eine Verbindung zwischen mindestens einer der Produktionsstufen, der Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung und dem Herkunftsgebiet.
Weniger geeignet auf der Suche nach der Herkunftsangabe ist der Strichcode auf der Verpackung, EAN-Code genannt. EAN steht für Europäische Artikel-Nummer. Diese Nummer dient zu allererst dem Handel bei der Erfassung der Warenströme. Verbraucher meinen oft, man könne an den ersten beiden Zahlenstellen erkennen, ob der Produktionsort des Produktes Deutschland oder ein anderes Land ist. „Das stimmt nicht unbedingt“, sagt Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen. “Die ersten Zahlenstellen dienen zwar der Länderkennzeichnung, jedoch bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass das Produkt in diesem Land hergestellt oder produziert wurde“. Diese Zahlen stehen für Herkunft, Hersteller, Händler oder Lieferant eines Produktes.
Ebenfalls ungeeignet bei der Herkunftssuche ist das ovale Genusstauglichkeitszeichen auf der Verpackung bei Fleisch- oder Milcherzeugnissen. Es gibt lediglich Auskunft über das Bundesland, in dem das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde und belegt die Produktion nach EU-weiten Hygienestandards. Der Verbraucher erkennt daran allerdings nicht die Herkunft der Produkte, sondern nur den Bearbeitungs- oder Verpackungsort.
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