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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

27.06.2005
Risiken auf Grauem Kapitalmarkt weiter groß

Fachberatung bei den sächsischen Verbraucherschützern hilft Fehler vermeiden

Jedes Jahr gehen Anlegern auf dem Grauen, also nicht staatlich überwachten Kapitalmarkt Milliarden Euro verloren. „Daran wird sich auch nach dem 01.07.2005 mit der Einführung einer neuen Prospektpflicht nichts wesentlich ändern“, meint Andrea Hoffmann Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Der beste Schutz vor einem finanziellen Reinfall bleibt eine rechtzeitige Beratung bei den sächsischen Verbraucherschützern.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat nun vor einer Genehmigung des Vertriebes die Prospekte der Anbieter formal zu prüfen. Betroffen sind beispielsweise Angebote zu geschlossenen Fonds ebenso zu stillen Beteiligungen und GmbH-Geschäftsanteilen. Doch die Beamten schauen zwar unter anderem nach, ob sich im Prospekt ein ausreichender Risikohinweis zu dem Anlageprodukt wiederfindet, aber die inhaltliche Richtigkeit der Angaben ist nicht Gegenstand ihrer Kontrolle. Eine Plausibilitätsprüfung findet nicht statt. Die neue Regelung nützt dem Verbraucher wenig, meinen Sachsens Verbraucherschützer. Sie birgt in sich stattdessen die Gefahr, dass Verbraucher ein größeres Vertrauen in den Grauen Kapitalmarkt gewinnen und dann später dennoch bitter enttäuscht werden. Problematisch an der neuen gesetzlichen Regelung sind auch die Haftungsregeln bei fehlerhaften oder fehlenden Prospekten. Verbraucher, die sich 6 Monate nach Vertriebsstart oder noch später für ein Angebot entscheiden, können keine Schadensersatzansprüche mehr auf Grund der Prospekthaftung geltend machen.

Wer außerhalb von Banken, Versicherungsgesellschaften und Sparkassen Geld anlegen will, sollte sich deshalb vor einer Unterschrift immer in der Verbraucherzentrale beraten lassen. Kaum jemand anders kennt die Produkte des Grauen Kapitalmarktes besser als die Verbraucherschützer. Sie werden ausführlich auf die Risiken des Angebotes hinweisen. Aber auch wer sich schon vertraglich gebunden hat, bekommt Rat und Hilfe. Dabei geht es häufig um Möglichkeiten eines vorzeitigen Vertragsausstieges und um Schadensminderung.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link196279A.html