Großer Andrang bei Informationsveranstaltungen sächsischer Verbraucherschützer zum Gasmarkt
In den letzten Wochen und Monaten häuften sich bei den sächsischen Verbraucherschützern Anfragen besorgter Bürger, dass Gasversorger ihre Preise im Einzelfall bis über 30 % erhöhten und nach Einspruch von Verbrauchern Inkassounternehmen einschalten wollten. Dabei drohte man sogar, die Gasversorgung zu sperren. Das veranlasste die Experten der Verbraucherzentrale Sachsen jetzt in Dresden und Chemnitz, Ratsuchende auf speziellen Informationsveranstaltungen über ihre Möglichkeiten zu informieren, wie sie sich gegen die gravierenden Preiserhöhungen zur Wehr setzen können. Weitere Veranstaltungen sind in Zwickau, Auerbach und Leipzig vorgesehen.
„Der einfachste Weg zu protestieren,“ sagt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, „ist eine Information an den Versorger, die Erhöhung nur unter Vorbehalt zu bezahlen“. Damit sichern sich die Verbraucher die Chancen einer späteren Rückforderung.
Weitere Möglichkeiten bestehen darin, Widerspruch einzulegen, nur 2 % Preiserhöhung zu zahlen und die darüber hinaus gehende Zahlung zu verweigern. Viele Verbraucher scheuen sich davor, weil die Versorger über kurz oder lang Druck ausüben, um die Zahlungen zu erhalten. Die Verbraucherzentrale Sachsen empfiehlt daher den Verbrauchern, sich nicht einschüchtern zu lassen und auf ihrem Widerspruch zu bestehen.
Unabhängig davon, dass es unzulässig ist, die Gasversorgung zu sperren, ist den sächsischen Verbraucherschützern bisher kein solcher Fall bekannt geworden.
Interessierte können sich in den Beratungseinrichtungen der Verbraucherzentrale Sachsen informieren.
Unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de erfährt der Verbraucher, wo die nächstgelegene Beratungseinrichtung zu finden ist.
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