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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.07.2005
Zuviel Gezahltes mit Hilfe der sächsischen Verbraucherschützer zurückholen

Überprüfung von Vorfälligkeitsentschädigungen ergibt oft Rückzahlungsanspruch

Wer sein Haus verkaufen muss und das Baudarlehen vorzeitig zurückzahlen will, hat der Bank den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Dabei spricht man von der Vorfälligkeitsentschädigung. In der Vergangenheit wurde diese jedoch von den Geldhäusern nicht immer richtig berechnet. Betroffene Verbraucher können auch noch im Nachhinein überprüfen lassen, ob sie zu viel gezahlt haben.
Rückforderungsansprüche sind in den meisten Fällen noch nicht verjährt.

So ließ vor wenigen Tagen ein Leipziger in der Verbraucherzentrale Sachsen zwei Darlehensverträge bezüglich der bereits gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung nochmals überprüfen. Die vorzeitige Darlehensablösung erfolgte schon 1996. Nun stellte sich heraus, dass die Bank seinerzeit von ihm allein bei einem Darlehen über 188.000 DM rund 10.000 DM mehr verlangt hat, als die Verbraucherschützer es für zulässig erachten.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält sich bei ihrer rechnerischen Überprüfung an die Vorgaben des Bundesgerichtshofes. Dessen Kriterien, zuletzt mit dem höchstrichterlichen Urteil vom 30.11.2004 vorgegeben, müssen natürlich auch von den Kreditinstituten berücksichtigt werden. Dabei geht es letztlich darum, welchen Vergleichsmaßstab die Bank für die Wiederanlage des vorzeitig zurückerhaltenen Geldes ihrer Berechnung zu Grunde legt. Um günstig wegzukommen, haben viele Kreditinstitute dafür in der Vergangenheit die so genannten PEX–Renditen, die aus dem Pfandbriefindex abgeleitet sind, gewählt. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist diese Wahl jedoch unzulässig.

Betroffene Verbraucher haben somit einen Anspruch auf Korrektur der Forderung. Der Neuberechnung sind die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Pfandbriefrenditen zu Grunde zu legen. So hat sich im Fall des Verbrauchers aus Leipzig der fünfstellige Erstattungsbetrag ergeben, welchen er nun mit anwaltlicher Hilfe und guten Erfolgsaussichten einfordert.

Sachsens Verbraucherschützer empfehlen all jenen, die in den vergangenen Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung, gezahlt haben, diese jetzt noch einmal auf ihre Richtigkeit überprüfen zu lassen. Die Verbraucherzentrale Sachsen bietet diese Dienstleistung für 50 € an.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link196987A.html