Stichprobe der Verbraucherzentrale Sachsen: Zahnarztpraxen in dieser Zeit meist geschlossen
„Wer am Freitagnachmittag Zahnschmerzen bekommt, wird nicht nur Sorgen mit seinem Zahn, sondern auch mit einem Termin bei einem Zahnarzt haben“, sagt Ulrike Dzengel von der Verbraucherzentrale Sachsen. Ein Test in Sachsen ergab, dass eine Vielzahl der Zahnarztpraxen am Freitag ab 14.00 Uhr geschlossen hat und der Patient keine Auskunft erhält, welcher Zahnarzt ihm in seiner misslichen Lage helfen kann.
Diese Untersuchung wurde im Rahmen eines vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft geförderten Projektes „Markttransparenz im Gesundheitswesen“, an dem die drei Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen beteiligt sind, durchgeführt.
Stichprobenartig testeten die sächsischen Verbraucherschützer Ende Juni, ob freitags ab 14.00 Uhr ein Zahnarzt zu erreichen ist und falls nicht, ob eine Ansage auf dem Anrufbeantworter weiterhilft. Dazu wurden im Freistaat 12 kleinere Städte und Gemeinden aus verschiedenen Regionen Sachsens, wie z.B. Riesa oder Bischofswerda, ausgewählt und 65 Zahnärzte jener Städte und Gemeinden angerufen. Leider hatten 52 Zahnarztpraxen am Freitagnachmittag keine Sprechstunde.
„Enttäuschend war, dass bei dem überwiegenden Teil dieser geschlossenen Zahnarztpraxen kein Anrufbeantworter geschaltet war und der Patient demzufolge keine Information erhielt, an wen er sich mit seinem Zahnproblem wenden kann“, sagt die Verbraucherschützerin.
Der Betroffene ist gezwungen, weiterzutelefonieren oder sich gar in eine Zahnklinik zu begeben, die sich nur in größeren Städten, wie z.B. Dresden oder Leipzig befindet.
Von den 52 geschlossenen Zahnarztpraxen hatten 21 einen Anrufbeantworter geschaltet. Davon informierten 17 Arztpraxen nur über ihre Öffnungszeiten. Ein Hinweis auf einen anderen Zahnarzt, dessen Praxis geöffnet hat, wurde nicht gegeben. Auch ein Blick in eine der regionalen Zeitungen konnte meist nicht weiterhelfen, da dort oft nur Angaben zum Notdienst enthalten sind. Dieser ist laut Notfalldienst-ordnung der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Sachsen lediglich an Samstagen, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen sowie an Werktagen zwischen Weihnachten und Neujahr einzurichten. Allerdings behält sich die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen in ihrer Notdienstordnung vor, einen Notdienst auch für andere Zeiten einzurichten. „Das erscheint - nicht zuletzt nach dieser Prüfung - für den Freitagnachmittag erforderlich zu sein“, meint Ulrike Dzengel von der Verbraucherzentrale Sachsen.
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