Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.07.2005
Wenn Verbraucher nicht mehr zahlen möchten

Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen zur Zahlungsverweigerung bei Gaspreiserhöhungen

„Verstärkt haben Verbraucher, die mit der Erhöhung ihrer Gaspreise nicht mehr einverstanden sind, den Wunsch, diese nicht nur unter Vorbehalt zu bezahlen, sondern lediglich zwei Prozent davon zu begleichen und den darüber liegenden Anteil vorerst ganz zu verweigern“, schätzt Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen, ein.

So haben die sächsischen Verbraucherschützer in mehreren Informationsveranstaltungen mit Verbrauchern in diesen Tagen deutlich signalisiert bekommen, dass viele Betroffene jetzt diesen Weg gehen wollen. „Problematisch ist jedoch die Berechnung des Verweigerungsbetrages“, sagt Pause, „weil die monatlichen oder zweimonatlichen Zahlungen als Pauschalbetrag jeweils auf der Grundlage des Vorjahresverbrauchs ermittelt werden.“ Richtig abgerechnet wird erst nach einem Jahr. Dadurch kann es passieren, dass Verbraucher wegen eines milden Winters oder wegen veränderter Abnahmekonditionen selbst bei Zahlungsverweigerung nach einem Jahr dennoch zu viel an den Gasversorger gezahlt haben. Dann läuft der Geprellte weiter seinem Geld hinterher.

Mit Hilfe eines Musterbriefes der sächsischen Verbraucherschützer sowie einigen Erläuterungen dazu wird den Verbrauchern geraten, sich zu wehren und die über die möglichen zwei Prozent hinausgehende Zahlung an den Gasversorger zu verweigern. In diesem Musterbrief wird auch klar darauf hingewiesen, dass am Ende ebenfalls die Jahresabschlussrechnung reduziert wird.




Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link197019A.html