Sachsens Verbraucherschützer wollen Klagen von Verbrauchern koordinieren
„Viele sächsische Verbraucher sind über die laufenden Gaspreiserhöhungen empört“, sagt Roland Pause von der sächsischen Verbraucherzentrale. „Sie wollen die teilweise immensen Kostensteigerungen, nicht selten im zweistelligen Bereich, nun nicht mehr hinnehmen und auch ihre Rechnungen nicht mehr nur unter Vorbehalt bezahlen.“
Deshalb wollen jetzt viele Betroffene lediglich eine Erhöhung des Gaspreises um 2 % akzeptieren und für die darüber hinausgehende Summe die Zahlung verweigern.
Immerhin führt einerseits weder die wettbewerbsfremde Preiskopplung des Gaspreises an den Ölpreis zu den nicht nachvollziehbaren Preiserhöhungen.
Nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer sind derartige Erhöhungen der Gaspreise anderseits auch nicht durch die Entwicklung des Gaseinkaufspreises oder anderweitige Kostensteigerungen in diesem Umfang begründet.
Wer sich mit einer Klage selbst gegen die Preiserhöhung wehren will, der erhält dabei Unterstützung von den sächsischen Verbraucherschützern.
Zur Koordination benötigt die Verbraucherzentrale Sachsen von den Verbrauchern Kopien der Verträge und sämtlicher Unterlagen über die Preiserhöhung. Interessierte Verbraucher können ihre Vertragsunterlagen an folgende Adresse senden: Verbraucherzentrale Sachsen, Geschäftsstelle, Brühl 34 – 38, 04109 Leipzig.
Nicht alle Verbraucher, die ihre Unterlagen einreichen, werden allerdings auf Unterstützung hoffen können, denn zu unterschiedlich sind die zugrunde liegenden Verträge und die Preiserhöhungsankündigungen der verschiedenen Versorger. Erst nach Prüfung der Verträge kann im Detail über das rechtliche Vorgehen im Rahmen einer so genannten Sammelklage entschieden werden. Das Gericht soll schließlich die Billigkeit derartiger Gaspreiserhöhungen prüfen.
„Wie gut die Chancen sind, aus einem solchen Verfahren als Sieger hervorzugehen, ist schwer vorherzusagen“ meint Roland Pause. „Eine Garantie, dass der Zahlungsboykott und die anschließende gerichtliche Auseinandersetzung zum Erfolg führen, gibt es nicht.“
Die Verbraucherzentrale Sachsen wird dabei die Kosten der Klage übernehmen.
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