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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

20.07.2005
Auf Schuldenberg folgt Anklage

Urteile des Leipziger Amtsgerichts zu progressiver Kundenwerbung – Tätigkeit für die Firma PPV strafbar

Die junge Frau aus Freiberg war immer eine redliche Bürgerin. Deshalb traute sie ihren Augen kaum, als sie einen Strafbefehl der Leipziger Staatsanwaltschaft aus ihrem Briefkasten nahm. Der Vorwurf darin: Sie soll andere zur Mitarbeit bei der Firma Produkt-Promotion & Vertrieb (PPV) mit Sitz in der Frickestraße 2 in Leipzig durch das Versprechen veranlasst haben, sie würden von der Firma besondere Vorteile erlangen. Diese würden sie allerdings nur dann erhalten, wenn sie andere Interessenten zum Abschluss solcher Geschäfte veranlassen, die dann ebenfalls diese Werbetätigkeit aufnehmen würden. „Das Gesetz nennt dies ‚progressive Kundenwerbung’, besser bekannt als ‚Schneeballsystem’ und sieht dafür Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren vor“, sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Dabei hatte sie doch nur auf eine Kleinanzeige in der Tagespresse geantwortet, die einen Nebenverdienst durch Fahrtätigkeiten am Wochenende versprach, PKW Bedingung. Daraufhin wurde sie vom Inserenten persönlich zu einer Informationsveranstaltung des „Bildungsinstitutes für offene Seminare“ (BIFOS) gefahren. Erstaunlicherweise hat dieses Institut seinen Sitz ebenfalls in der Leipziger Frickestraße 2 und der Fahrer, so stellte sich später heraus, war Mitarbeiter der Firma PPV. Dort hatte sie einen so genannten Vertriebspartnervertrag unterschrieben und, weil man den Teilnehmern guten und sicheren Verdienst in Aussicht stellte, vorher schweren Herzens 3200 Euro für die Teilnahme an einem so genannten Motivations- und Ausbildungsprogramm gezahlt. Dann hat sie letztlich selbst für die Firma PPV neue Kunden geworben, u.a. indem sie ebenfalls Kleinanzeigen mit ihrer Telefonnummer in die Zeitung setzte und die Interessenten zu Informationsveranstaltungen fuhr.

Die sächsischen Verbraucherschützer raten Jobsuchenden dringend, nicht auf solche Kleinanzeigen in der täglichen Presse zu reagieren und erst recht keine Verträge mit BIFOS oder PPV zu unterschreiben, um dann zum eigenen Vorteil selbst Neukunden zu werben. Denn diese Tätigkeit ist strafbar, wie das Amtsgericht Leipzig nun klarstellte.
Es hat im vergangenen Monat die junge Frau aus Freiberg und 11 weitere Angeklagte wegen progressiver Kundenwerbung zu einer Geldstrafe verurteilt bzw. Verwarnungen mit Strafvorbehalt ausgesprochen. Damit hat das Gericht letztlich festgestellt, dass PPV ein strafbares Schneeballsystem unterhält. Gericht und Staatsanwaltschaft warfen den Angeklagten insbesondere vor, sie hätten in voller Kenntnis des PPV-Vertriebssystems versucht, neue Mitarbeiter für die Firma zu gewinnen, um durch die dafür versprochenen Provisionen einen Ertrag zu erwirtschaften.

„Hierbei handelt es sich nicht um ein einfaches Network- bzw. Multi-Level-Marketing“, klärt die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale auf. „Denn dabei steht der Vertrieb eines Produkts im Vordergrund. Den Kunden wird nur nebenbei die Option eröffnet, ebenfalls in den Vertrieb dieses Produkts einzusteigen. Demgegenüber geht es bei dem strafbaren Schneeballsystem vordergründig darum, kaufmännische Laien in möglichst großer Zahl in das System einzubinden. Das Geldverdienen erfolgt vorwiegend durch Neukundenwerbung gegen Provision. Der Vertrieb eines Produkts spielt – so auch bei PPV – nur eine Nebenrolle.“ Von dem versprochenen „guten Verdienst“ konnte allerdings keiner der Angeklagten berichten. Im Gegenteil, nicht wenige von ihnen sitzen noch heute auf einem Schuldenberg.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link197147A.html