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Beratungsstellen

Naturbelassener Strand – nichts für Ökofreaks

Verbraucherzentrale Sachsen zur „Katalogsprache“

„Wird im Reisekatalog ein naturbelassener Strand beworben, so ist dies ein Hinweis darauf, dass der Strand ungepflegt ist, häufig befindet er sich auch im Abwasserbereich“, so die Juristin der sächsischen Verbraucherzentrale, Bettina Dittrich. Reiseveranstalter bedienen sich häufig einer recht blumigen Sprache, um ihre Objekte zu bewerben.
Da wird von verkehrsgünstiger Lage gesprochen und Straßenlärm rund um die Uhr gemeint.
Eine familiäre Atmosphäre lässt hingegen auf ein eher abgewohntes Haus ohne Komfort schließen.
Wer sich auf einen beheizbaren Swimmingpool freut, wird vor Ort unter Umständen feststellen müssen, dass dieser Swimmingpool zwar beheizbar, jedoch nicht beheizt ist.
Freut man sich darüber, dass im Prospekt das gewählte Hotel ausdrücklich als neu eröffnetes Hotel beschrieben wird, muss man damit rechnen, dass Außenanlagen, Gartenanlagen etc. noch nicht fertig gestellt sind.
Diejenigen, die im Urlaub nur noch ihre Ruhe wollen, sind sicherlich gut bedient, wenn der Prospekt von einer Idylle in ruhiger Lage schwärmt. Nicht jedoch diejenigen, die etwas erleben wollen. Idylle in ruhiger Lage heißt nichts anderes, als dass das Hotel weit ab vom Schuss ist.
Ein Hinweis darauf, dass die „Gegend touristisch gut erschlossen“ ist, deutet darauf, dass vorhandener Erlebnishunger auch ausreichend gestillt werden kann und ein Urlaub dort gut geeignet ist für diejenigen, die jeden Abend Party haben wollen.
Wer aus seinem Zimmer den Meerblick genießen will, darf kein Zimmer zur Meerseite buchen, denn nur Meerblick verspricht auch wirklich einen freien Blick aufs Meer.

„Zwar wird das, was im Reisekatalog beschrieben wird, Vertragsbestandteil, so dass man bei Abweichungen Minderungsansprüche hat“ klären die sächsischen Verbraucherschützer auf. „Das heißt allerdings nicht, dass die kleinen Begriffsmogeleien nicht erlaubt sind, soweit damit der rechtliche Grundsatz von Prospektklarheit und Wahrheit nicht verletzt wird.“

Wer sich zum Thema Reisen beraten lassen möchte, kann sich an eine der Beratungsstellen der sächsischen Verbraucherzentrale wenden. Wo sich diese befinden, kann man auf der Homepage www.verbraucherzentrale-sachsen.de erfahren. Terminvereinbarungen sind über das Zentrale Servicetelefon unter 0180-5-79777 montags bis freitags von 9 – 16 Uhr möglich.

Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link197186A.html