Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

02.08.2005
Aktion „Außer-Haus-Verpflegung mit möglichst wenig Gentechnik“

Verbraucherzentrale Sachsen ruft Betreiber sächsischer Kantinen und Restaurants sowie Caterer auf, sich an der Aktion zu beteiligen

Egal ob Putenbrust an frischen Blattsalaten, Apfelpfannekuchen oder Wiener Schnitzel – die Mehrzahl der Verbraucher will auch außer Haus Gerichte weitestgehend ohne Gentechnik aufgetischt bekommen. Die vielfach geäußerte Abneigung gegen solche Nahrungsmittel nutzt Kantinengängern und Restaurantbesuchern jedoch meist wenig. Längst hat die Gentechnik unbemerkt in vielen Lebensmitteln ihre Spuren hinterlassen und somit auch Einzug in manch öffentlichen wie kommerziellen Kochtopf gefunden.
Trotz der neuen Regelungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln, in welchen gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten sind, bleiben Lücken. So müssen z.B. Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden nicht mit einem Hinweis auf die Gentechnik gekennzeichnet werden.

Damit Verbraucher künftig wissen, was ihnen in der Kantine, vom Caterer oder im Restaurant in punkto Gentechnik serviert wird, bieten Sachsens Verbraucherschützer den Firmen der Außer-Haus-Verpflegung die Abgabe einer freiwilligen Selbstverpflichtung an. Darin kann erklärt werden, dass sowohl auf Lebensmittel, die nach den neuen Gen - Kennzeichnungsregelungen kennzeichnungspflichtig sind, als auch auf Erzeugnisse von Tieren, die gentechnisch veränderte Futterpflanzen erhalten haben, ganz oder teilweise verzichtet wird.
Die Firmen, die eine solche Erklärung ganz oder teilweise abgeben, werden nach Abschluss der Aktion auf der Homepage der Verbraucherzentrale Sachsen gelistet. Damit sollen Verbraucher mehr Transparenz und Orientierung bei der „Außer-Haus-Verpflegung mit möglichst wenig Gentechnik“ erhalten.
Wer sich genauer über die freiwillige Selbstverpflichtung in der Gemeinschaftsverpflegung informieren will findet Informationen und Unterlagen auf der Homepage der Verbraucherschützer: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de unter "Downloads" und "Gentechnik Außer-Haus-Verpflegung". Die Erklärungen können an die Verbraucherzentrale Sachsen, Geschäftsstelle, Referat Ernährung, Brühl 34-38, 04109 Leipzig gesendet werden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link197302A.html