Verbraucherschützer werden Klagen der Verbraucher koordinieren / Unterlagen nur noch bis 12. August zusenden
Anders als an der Börse, wo es ständig auf und ab geht, geht es bei den Gaspreisen in letzter Zeit nur nach oben. „Und die derzeit fast 500 Schreiben sächsischer Gaskunden, die uns in den letzten drei Wochen erreichten zeigen, wie verärgert die Leute sind“, sagt Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.
So hatten die Verbraucherschützer am 18. Juli 2005 die Verbraucher, die sich selbst mit einer Klage gegen die Preiserhöhungen wehren wollen dazu ermuntert, ihre Unterlagen zu einer ersten Sichtung und juristischen Prüfung an die Verbraucherzentrale zu senden. „Im Ergebnis dessen können wir jetzt sagen, dass wir die Klagen betroffener Kunden vermutlich gegen zwei große Gasversorger im Freistaat koordinieren werden“, schätzt die Verbraucherschützerin ein. Bis es soweit ist, sind jedoch noch eine Vielzahl fehlender Unterlagen einzuholen und entsprechend aufzuarbeiten. „Noch bis etwa Mitte September ist so eine Menge Fleißarbeit zu leisten“, sagt Bettina Dittrich. „Denn wir müssen mit jedem Verbraucher, dessen Fall geeignet ist, sich den Klagen anzuschließen, auch individuell Korrespondenz führen.“ Dazu können allerdings nur noch Unterlagen berücksichtigt werden, die bis spätestens zum 12. August 2005 an die Verbraucherzentrale Sachsen gesandt werden.
Wer sich dieser Gemeinschaftsklage nicht anschließen will, kann natürlich auch selbst vor Gericht ziehen. Auch die Landeskartellbehörde Sachsen prüft bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr die Erdgaspreise bei allen 40 sächsischen Gasversorgern. Gerade in Ostdeutschland müssen Haushalte für Heiz- und Kochgas inzwischen erheblich mehr bezahlen. So sind das beispielsweise für Haushalte, die mit Erdgas heizen und pro Jahr einen Durchschnittsverbrauch von 17.500 Kilowattstunden haben, stattliche rund 100 Euro mehr.
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