Viele Verbraucher scheuen das bürokratische Verfahren bei der Beantragung der Altersvorsorgezulage und verschenken damit eine Menge Geld. Mehrere Seiten Formulare sind bisher auszufüllen, um eine auf den ersten Blick geringe Zulage von ein paar Euro zu erhalten. Darauf sollte man nicht verzichten, denn der Antragsaufwand lohnt sich. Sachsens Verbraucherschützer helfen durch den Dschungel der Formulare.
Gerade die Zulagen, bestehend aus Grund- und Kinderzulage erhöhen die Gesamtrendite der Riester–Sparverträge deutlich. Die Höhe der Förderung richtet sich dabei nach der familiären Situation des Sparers. Für die Jahre 2002 und 2003 wird eine Grundzulage von je 38 Euro und eine Kinderzulage von je 46 Euro gewährt. Eine Familie mit zwei Kindern kann somit für die vergangenen zwei Jahre maximal je 168 Euro Zulage erhalten. Ab 2004 erhöhen sich die Zulagen planmäßig. Die Grundzulage beträgt dann schon 78 Euro und für jeden Sprössling gibt es 92 Euro.
Erster Ansprechpartner für die Beantragung der Zulage ist das Geldinstitut, bei dem der Riester-Sparvertrag abgeschlossen wurde. Das Unternehmen versendet nach dem Ende des Sparjahres einen Kontoauszug an den Verbraucher. Mit dieser Post sollte er gleichzeitig auch den Antrag auf Zulagenförderung erhalten. Dieser ist vollständig ausgefüllt an die Bank oder Sparkasse zurückzusenden. Wer mit dem Ausfüllen Schwierigkeiten hat, kann sich gern bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Sie können dabei auch gleich prüfen, ob der Vertrag optimal bespart wird.
Künftig soll der bürokratische Aufwand bei der Zulagenbeantragung deutlich verringert werden. Die Bundesregierung plant eine gesetzliche Veränderung ab 1.1.2005, nach der dann der Antrag nicht mehr jedes Jahr neu gestellt werden muss, sondern nur noch einmalig.
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