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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

07.10.2003
Bei Ratenlieferungsverträgen nur eingeschränkte Widerrufsrechte
Verbraucherzentrale Sachsen informiert über Besonderheiten bei Zeitungsaboverträgen

Ein telefonisch geschlossener Vertrag über ein Zeitschriftenabonnement kann nicht widerrufen werden, wenn die Summe der bis zum frühestmöglichen Kündigungszeitpunkt zu entrichtenden Zahlungen weniger als 200 Euro beträgt. Selbst bei einem Zwei-Jahresabo kommt man nur selten über diesen Betrag.

Der auf diese Art häufig am Telefon überrumpelte Kunde kann sich auch nicht darauf berufen, dass der Vertrag nichtig ist, wenn er nicht der für Ratenlieferungsverträge gesetzlich vorgeschriebenen schriftlichen Form entspricht. Zwar regelt eine Bestimmung im BGB, dass Ratenlieferungsverträge grundsätzlich widerrufbar sind und bei fehlender Schriftform sogar wegen Formverstoßes nichtig sein können. Allerdings gilt hierfür eine Bagatellgrenze von 200 Euro.

So hat das Landgericht Osnabrück mit Urteil vom 24.06.2003 entschieden, dass auch das Schriftformerfordernis nur für Verträge über 200 Euro (Bagatellgrenze) gilt (AZ: 7 O 3035/02). Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verbraucherschützer hiergegen Berufung eingelegt haben. Es wäre wünschenswert, dass das Berufungsgericht im Hinblick auf die unklare Formulierung im Gesetz zu einer anders lautenden Entscheidung gelangt, nach der alle Ratenlieferverträge der Schriftform bedürfen. Dann könnten sich Verbraucher, die per Telefon oder via SMS in ein Zeitungsabo geködert wurden, wieder vom Vertrag lösen. Bis dahin heißt es für die Verbraucher jedoch, bei dieser Art der Vertragsanbahnung besondere Vorsicht walten zu lassen.

"Übrigens: Bei Zeitungsaboverträgen, deren Wert unterhalb der genannten Bagatellgrenze liegt, können Verbraucher, denen etwa an der Haustür ein solcher Vertrag aufgeschwatzt wurde, widerrufen", so die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link19751A.html