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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.09.2005
Baufinanzierung mit Lebensversicherung überprüfen lassen

Verbraucherzentrale Sachsen ermittelt Gesamtzins solcher Kombi-Finanzierungen

Viele Hauseigentümer finanzieren ihre Immobilie über ein Darlehen, welches an eine Kapital-Lebensversicherung gekoppelt ist. Bei diesen Kombi-Finanzierungen zahlen sie über Jahrzehnte auf das Darlehen nur die Zinsen, ohne die Kreditschuld einen Cent zu tilgen. Die Tilgung erfolgt dann auf einen Schlag – und zwar am Ende der Laufzeit der Kapital-Lebensversicherung. „Viele Verbraucher wissen nicht, dass diese Finanzierungsvariante ohne zusätzliche Steuervorteile grundsätzlich teurer ist, als eine klassische Finanzierung über ein Hypothekendarlehen, bei dem die Schuld von Beginn an mit jeder gezahlten Rate getilgt wird“, sagt Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Um zu wissen, was diese Kombi-Finanzierung wirklich kostet, muss dafür der Gesamtzins errechnet werden. Dieser berücksichtigt auch die Lebensversicherung, für die vom Versicherer niedrigere Zinsen gezahlt werden, als der Verbraucher für das Darlehen aufbringen muss. Im Ergebnis liegt deshalb der Gesamteffektivzins für die Finanzierung höher, als nur der Darlehenszins, mit dem die Verbraucher umworben werden. Leider sind die Anbieter nicht verpflichtet, den tatsächlichen effektiven Zins, bezogen auf die gesamte Finanzierung anzugeben. Freiwillig sorgen nur einzelne Anbieter für Transparenz. Sachsens Verbraucherschützer bieten deshalb für 50 € die rechnerische Überprüfung von derartigen Angeboten und auch bereits laufenden Finanzierungen an.

Wer vor Vertragsabschluss nicht über die Besonderheiten - insbesondere über die finanziellen Nachteile - einer Kombi-Finanzierung aufgeklärt wurde und sich deshalb in Unwissenheit für diese Finanzierung entschied, hat oft Schadenersatzansprüche in vierstelliger Höhe. Diese durchzusetzen wird den Verbrauchern allerdings viel Kraft und Ausdauer abverlangen. Unterstützung in der rechtlichen Argumentation können dabei auch die sächsischen Verbraucherschützer geben. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind schon absehbar. Wer sich über seine Rechte und Ansprüche informieren will, sollte das neue Beratungsangebot der Verbraucherzentrale Sachsen einschließlich rechnerischer Überprüfung nutzen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link197849A.html