Sachsens Verbraucherschützer raten, sich nicht einschüchtern zu lassen
Zahlreiche Verbraucher empören sich gegenwärtig bei Sachsens Verbraucherschützern über Rechnungen einer SMS TELECOM ApS mit Postfach in Lübeck, vormals in Hamburg. Sie sollen zumeist 49 Euro für ein angeblich bestelltes, einmonatiges Zugangsrecht zu einem erotischen Internet-Service bezahlen. Betroffene Verbraucher, die im Regelfall über einen PC und einen Internetzugang verfügen, versichern jedoch übereinstimmend, bewusst keinen Vertrag im Internet geschlossen zu haben.
Diese Masche erinnert an die Firmen Hanseatische Abrechnungssysteme GmbH und Digital Web Media Limited, die vor Monaten in ähnlicher Weise abzukassieren versuchten. Auch sie agierten, wie jetzt SMS TELECOM ApS, nur unter einer Postfachadresse.
Sachsens Verbraucherschützer raten, grundsätzlich nur für Leistungen zu zahlen, die man auch tatsächlich bestellt hat. Von unberechtigten Mahn- und Inkassobriefen sollte man sich nicht einschüchtern lassen. Wenn jedoch ein gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt wird, müssen Betroffene schriftlich Widerspruch gegen den Mahnbescheid unbedingt innerhalb von zwei Wochen einlegen, sonst kann in Kürze der Gerichtsvollzieher vor der Tür stehen.
Rat und Hilfe erhalten Betroffene in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de oder für 12 Cent pro Minute am Zentralen Service-Telefon unter 0180-5 79 77 77 montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr, wobei man gleich einen Beratungstermin vereinbaren kann.
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