Die Verbraucherzentrale Sachsen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass die Frist zur Beteiligung an einer so genannten Sammelklage gegen sächsische Gasversorger bereits am 12. August 2005 abgelaufen ist.
In den letzten Tagen erreichen die sächsischen Verbraucherschützer wieder verstärkt Schreiben von Verbrauchern, die sich diesen Klagen noch anschließen wollen. Leider ist eine nachträgliche Einbeziehung der jetzt noch eingehenden Unterlagen der Klagewilligen trotz anders lautender Medienmeldungen nicht mehr möglich.
Die Verbraucherzentrale Sachsen bittet deshalb auf diesem Wege um Verständnis.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
