Verbraucherzentrale Sachsen rät, erneut zu widersprechen
Die Gasversorger wollen mit ihren Preisen weiterhin hoch hinaus und erhitzen mit anhaltenden Preissteigerungen zunehmend die Gemüter der Verbraucher. „Trotz des wachsenden Drucks auf die Versorger auch durch Politiker und Verbraucherschützer wird es wahrscheinlich noch im Herbst weitere Preiserhöhungen für sächsische Verbraucher geben“, vermutet Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Dabei kann es sich entweder um deutliche Erhöhungen oder um mehrmalige geringe Preisanhebungen innerhalb kurzer Zeit handeln. Gegen unangemessene Preissteigerungen sollte man sich schriftlich beim Versorger zur Wehr setzen.
Verbraucher, die künftigen Preisanhebungen widersprechen wollen, haben dabei zwei Möglichkeiten zu reagieren, solange der Versorger die Gründe für die Preiserhöhung nicht nachvollziehbar offen gelegt hat: Sie können dem Versorger entweder mitteilen, dass sie nur den bisherigen Preis weiterzahlen oder die geforderte Erhöhung nur unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Rückforderung begleichen.
Die Verbraucherzentrale hält hierzu Musterschreiben bereit, die Verbraucher in allen 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhalten können oder im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de (Downloads) herunterladen können.
Sachsen Verbraucherschützer koordinieren bereits so genannte Sammelklagen gegen mehrere Versorger wegen den ihrer Ansicht nach ungerechtfertigten Preiserhöhungen in den letzten Monaten.
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