Sächsische Volksbank fordert monatlich 45 € für Kontoführung
Arme Kunden unerwünscht. Diese Position beziehen jetzt einige Banken ganz offen. Mit einem monatlichen Entgelt in Höhe von 45 € für die Kontoführung versucht sich zum Beispiel die Volksbank Vogtland e.G. so genannte „Problemkunden“ vom Hals zu schaffen. Dabei handelt es sich um Menschen, die beispielsweise mit Kontopfändungen leben müssen. „Die Vorgehensweise dieser Banken ist diskriminierend, sittenwidrig und unzulässig“, empört sich Andrea Hoffmann von der Verbraucherzentrale Sachsen. Deshalb haben Sachsens Verbraucherschützer die Bank jetzt aufgefordert, diese Praxis unverzüglich einzustellen.
Grundsätzlich gehen die Verbrauchschützer zwar davon aus, dass für unterschiedlich aufwändige Konten auch unterschiedliche Preise genommen werden können. Aber jetzt sind einige Kreditinstitute, so auch zum Beispiel in Hessen über das Ziel hinausgeschossen. Die Kosten für die Kontoführung sind bei den Geldhäusern in den vergangenen Jahren gesunken. Für ein Girokonto bezahlt man im Durchschnitt nicht mehr als 100 Euro im Jahr. Die betroffenen Kunden der Volksbank Vogtland sollen dagegen 540 € zahlen. „Diesen Preis können und wollen diese Verbraucher natürlich nicht zahlen“, schätzt Andrea Hoffmann ein. So werden viele keinen anderen Ausweg sehen, als den Vertrag schnell selbst zu kündigen. Damit begeben sich aber manche Betroffene in die Ungewissheit, künftig über gar kein Girokonto mehr zu verfügen. Wer sich dennoch mit einem Widerspruch gegen die Preisanhebung wehrt, muss mit einer Kündigung seitens der Bank rechnen. Somit glaubt die Bank, ihr Ziel in jedem Fall zu erreichen. Rechtlich berufen sich die Banker dabei auf die Preisfreiheit.
„So weit geht die Preisfreiheit jedoch nicht“, meint die Verbraucherschützerin. Sie hat ihre Grenzen, sofern es sich um Wucher handelt. Der Tatbestand des Wuchers ist aus Verbraucherschutzsicht in diesem Fall erreicht. Damit dürften die völlig überzogenen Preiserhöhungen nichtig sein. Zum einen beträgt der Preis mehr als das Fünffache eines durchschnittlichen Girokontos. Zum anderen wird die Zwangslage der Kunden ausgenutzt. Denn mangels eines gesetzlichen Anspruchs auf ein Girokonto werden Betroffene bei anderen Instituten wahrscheinlich kein Girokonto erhalten. Von einer angemessenen Preiserhöhung zur Deckung eines vermeintlich höheren Aufwandes kann keine Rede sein. Sachsens Verbraucherschützer glauben auch nicht, dass die Bank vor Gericht eine Kostensteigerung, die diese exorbitante Preisanhebung gegenüber dem Kunden rechtfertigen soll, nachweisen kann.
Betroffene sollten weder vorschnell die Kontoverbindung kündigen noch die neuen Preise stillschweigend hinnehmen.
Andrea Hoffmann empfiehlt bezüglich der weiteren Vorgehensweise gegenüber der Bank Rat bei den sächsischen Verbraucherschützern einzuholen.
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