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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.10.2005
PC für 5 Euro wegen Softwarefehler?

Sachsens Verbraucherschützer informieren über Rechte bei Internet-Vertragsabschlüssen

Ein Fehler im online-Shop des weltweit größten Computerherstellers Dell ermöglichte es hunderten von britischen Kunden, PCs für umgerechnet 5,33 Euro statt für 588 Euro zu kaufen. Diese Meldung, die im August 2005 durch die Medien ging, hat zu vielen Anfragen von Verbrauchern bei Sachsens Verbraucherschützern geführt.

„Grundsätzlich ist es so“, sagt die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich, „dass auch ein Verkäufer einen Kaufvertrag anfechten kann, wenn er sich bei der Abgabe seiner Erklärung geirrt hat.“ Das kann z.B. dann der Fall sein, wenn er eine Ware im Internet durch einen Softwarefehler versehentlich zu billig angeboten hat oder wenn der Preis für die Ware durch einen Eingabefehler im Internet falsch erscheint.

Online-Verträge werden in der Regel so abgeschlossen, dass der Kunde elektronisch eine Bestellung über eine im Internet angebotene Ware aufgibt. „Dies entspricht“, so die Verbraucherschützerin, „quasi dem Vertragsangebot.“ Daraufhin erhält man regelmäßig eine so genannte Bestätigungsmail, die teilweise automatisch abgegeben wird.

Bislang urteilten die Gerichte unterschiedlich darüber, ob eine Anfechtung noch möglich ist, obwohl eine Bestätigungsmail bereits übersandt wurde. Schließlich setzt ein Anfechtungsrecht voraus, dass ein Irrtum bei Abgabe der Erklärung vorgelegen hat. Der BGH hat mit Urteil vom 26.01.2005 (AZ: VIII ZR 79/04) klargestellt, dass es für das Anfechtungsrecht eines Verkäufers entscheidend ist, dass er sich zum Zeitpunkt seiner Annahmeerklärung geirrt hat. Gleichzeitig hat der BGH klargestellt, dass die Annahmeerklärung mit der Bestätigungsmail des Verkäufers abgegeben wird.

„Von daher werden sich Verbraucher in Deutschland in gleichgelagerten Fällen letztlich nicht freuen, wie hunderte britische Kunden, denen der Computerhändler Dell auf Grund seines Fehlers die Computer zum Spottpreis von 5,33 Euro ausliefern musste“, so Bettina Dittrich. Sie rät allen Verbrauchern, sich genau zu erkundigen, in welchen Fällen so genannte „Klick-Fehler“ zur Anfechtung eines Vertrages berechtigen. Natürlich kann auch ein Besteller seine Erklärung anfechten, wenn er beispielsweise durch einen Tippfehler 1000 Tennisbälle anstatt der gewollten 10 Tennisbälle geliefert bekommt.

Sachsens Verbraucherschützer beraten rund um alle Fragen des Vertragsschlusses im Internet. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man am Zentralen Service-Telefon unter 0180-5 79 7777 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr, wo man auch einen Beratungstermin vereinbaren kann.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link198833A.html