Die Meldung, die am heutigen Morgen über die Nachrichtenticker läuft, kommt für viele Reisende als böse Überraschung. Der deutsche Ferienflieger Aero Lloyd wird am heutigen Tag beim Bad Homburger Amtsgericht Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen.
Betroffene Pauschaltouristen, gleich ob sie derzeit am Urlaubsort auf ihren Rückflug warten oder ob sie in Deutschland auf gepackten Koffern für die Urlaubsreise sitzen, sollten sich unverzüglich mit ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen: TUI-Hotline: 0511-5678-000, Thomas Cook-Hotline: 01803-100-380. Ansprechpartner für die Pauschalreisenden ist in dieser Situation allein der Reiseveranstalter, da der Fluggesellschaft als Leistungsträger lediglich die Funktion eines "Erfüllungsgehilfen" obliegt. Die Reiseveranstalter sind in der Pflicht, ihre Kunden schnellstmöglich darüber zu informieren, ob und wann mit umgebuchten Flügen die Hin- bzw. Rückreise erfolgen kann. In jedem Falle haben die Reiseveranstalter die Rückreise vom Urlaubsort wieder nach Hause sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen, die dem Reisenden dafür entstehen, zu tragen.
Reisende, die in den Urlaub starten wollen, sollten ihrem Reiseveranstalter eine angemessene Frist setzen, innerhalb der er über den geänderten Abflug zu informieren hat.
In Ausnahmefällen kommt eine Kündigung des Reisevertrages wegen Mangels in Betracht, jedoch nur dann, wenn die Reise infolge einer Verschiebung oder eines geänderten Abflugortes erheblich beeinträchtigt ist. Das dürfte nur in seltenen Fällen, etwa einer Kurzreise in Betracht kommen. Der Reisende hat gegenüber dem Reiseveranstalter einen Minderungsanspruch, etwa wenn die Reise durch die Flugverschiebung oder durch Ausfall von einem Reisetag mangelhaft ist. Eine Schadensersatzpflicht wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit kommt jedoch nicht in Betracht.
Reisende, die nicht im Rahmen einer Pauschalreise, sondern einen so genannten "Nur-Flug" gebucht haben, haben eher schlechte Karten. Bis zur Entscheidung, ob ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, müssen diese sich mit ihren Ansprüchen direkt an die zahlungsunfähig gewordene Fluggesellschaft Aero Lloyd wenden, die derzeit wohl kaum bereits gezahlte Entgelte zurückerstatten kann. Möglicherweise werden kostengünstig Ersatzflüge angeboten. Erst wenn ein Insolvenzverwalter bestellt ist, können bei diesem Ansprüche zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
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