Beim Augenarzt gibt es in der Regel keine Vorsorgeuntersuchungen. Bei der Glaukom-Untersuchung handelt es sich um eine so genannten IGEL-Leistung (individuelle Gesundheitsleistung). Das sind Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden, da sie überhaupt nicht in den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung fallen. Es geht aber auch um Leistungen, die zwar grundsätzlich von der Kasse bezahlt werden, aber im individuellen Fall nicht erstattungsfähig sind, weil ihre Inanspruchnahme an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist. Derartige Leistungen sind vom Patienten selbst zu tragen.
Bei dieser IGEL-Leistung ist dann keine gesonderte Praxisgebühr von 10 € zu entrichten, wenn sie einzeln in Anspruch genommen wird, ohne eine weitere ärztliche Beratung.
Seit Anfang Januar wenden sich viele Verbraucher sowohl persönlich als auch telefonisch an die sächsischen Verbraucherschützer. Verunsicherung, fehlende Klarheit der gesetzlichen Regelungen, Probleme beim Arztbesuch oder in der Apotheke sind nur einige Kriterien, die Verbraucher gegenwärtig zu bewältigen haben. Die Verbraucherzentrale Sachsen will in den nächsten Wochen durch die Beantwortung von speziellen Fragen ihren Beitrag zur Aufklärung der Verbraucher leisten.
Ratsuchende können sich außerdem an alle 13 Beratungsstellen wenden und werden in gewohnter Weise Auskünfte und Informationen erhalten. Dies ist auch am Verbrauchertelefon unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) möglich. Am Auskunftstelefon 01805/797777 (0,12 €/Min.) erfährt man die Öffnungszeiten der Beratungsstellen.
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