Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

21.10.2003
Geteilte Freude zu neuen EU-Regelungen für Gen-Kennzeichnung
Verbraucherschützer unterstützen Kampagne zur Sicherung gentechnikfreien Saatgutes

„Ob Gen-Soja in der Suppe, Vitamine aus gentechnisch veränderten Mikroorganismen im ACE-Saft oder Tortilla-Chips aus Gen-Mais – die Mehrheit der Verbraucher in der EU würde nach wie vor Lebensmittel nicht auf den Tisch bringen, wenn sie wüsste, dass da Gentechnik drin steckt“, so Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen e. V.
Längst überfällig und ein Plus in Sachen Wahlfreiheit für Verbraucher sind daher die verbesserten Kennzeichnungsvorschriften für Gen-Lebensmittel und Gen-Zutaten. Sie treten Anfang November EU-weit in Kraft. Wenn Gentechnik bei der Produktion von Lebensmitteln eine Rolle gespielt hat, muss es nach der neuen EU-Kennzeichnungsvorschrift zukünftig in der Zutatenliste oder Produktbezeichnung z. B. lauten: „genetisch verändert“ oder „aus genetisch veränderten … hergestellt“. Für nachweislich zufällige oder technisch unvermeidbare Verunreinigungen von Zutaten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wurde ein Grenzwert von 0,9% festgelegt. Ab diesem Wert muss im gesamten Produktionsprozess gekennzeichnet werden, auch wenn im Endprodukt keine GVO mehr nachweisbar sind. Nicht kennzeichnungspflichtig sind beispielsweise jedoch nach wie vor Lebensmittel von Tieren, die Gen-Futtermittel erhalten haben und Enzyme zur Lebensmittelproduktion, die mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden.
Einen weiteren „zufälligen oder technisch unvermeidbaren“ Verunreinigungs-Grenzwert von 0,3 bis zu 0,7% will die EU-Kommission noch in diesen Tagen für konventionelles und biologisches Saatgut zulassen. Saatgut steht jedoch am Anfang der Produktion, kann sich vermehren und in der Natur ausbreiten. So entstehen z. B. aus 5000 t Raps-Saatgut in Deutschland 1,4 Millionen t Raps, der sich mit einer Vielzahl von Wildpflanzen kreuzt. Wenn das Saatgut gentechnisch verunreinigt sein darf, werden zwangsläufig auch die Verunreinigungen in allen Lebensmitteln schleichend ansteigen.
Ziel muss es aber sein, die Wahlfreiheit für Verbraucher zwischen gentechnisch veränderten und ohne Gentechnik hergestellten Erzeugnissen mittel- und langfristig zu erhalten und die möglichen Risiken der Gentechnik einzudämmen.
GentechnikDie Bundesregierung ist daher aufgefordert, im EU-Saatgutausschuss für einen auf die technische Nachweisgrenze von 0,1 % beschränkten Grenzwert zu stimmen. Die Zukunftsstiftung Landwirtschaft, Berlin, hat daher die Kampagne „Save our Seeds“ für ein europaweites Reinhaltungsgebot für Saatgut ins Leben gerufen. Verbraucher können durch die Unterschrift der Petition und über eine Postkartenaktion die Bundesregierung aufrufen, im EU-Saatgutausschuss am 27./28.10.2003 gegen den Vorschlag der Kommission zu stimmen. Die sächsischen Verbraucherschützer unterstützen diese Kampagne. Unterschriftenlisten und Postkarten liegen in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen aus. Weitere Informationen und die Beteiligungsmöglichkeiten sind im Internet unter www.saveourseeds.org zu finden.

Für Verbraucher, die sich genauer über das Thema „Gentechnik und Lebensmittel“ informieren wollen, hält die Verbraucherzentrale Sachsen e. V. den gleichnamigen Kurzratgeber bereit. Er kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale für 1 Euro abgeholt werden.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link19967A.html