Das vor reichlich zwei Monaten in Kraft getretene Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummern ist kein Allheilmittel gegen unseriöse Betreiber von Anwählprogrammen im Internet. Schon finden sich so genannte Dialer im Internet, die sich als kostenlose 0800-Verbindung oder als 0137-Televotum-Nummer tarnen, in Wirklichkeit aber auf teure 0190-/0900-Servicenummern umleiten. Damit wird eine vorhandene Sperrung der 0190er-/0900er-Rufnummern ausgehebelt.
Eine Zahlungspflicht für die entstandenen Einwahlgebühren über den Dialer besteht zwar nur, wenn dieser den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen genügt und ordnungsgemäß in der Dialer-Datenbank der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post registriert ist. Doch die Beweislast dafür, dass es sich um einen rechtswidrigen Dialer gehandelt hat und dass dieser nicht bewusst angewählt wurde, liegt bei den Geschädigten. Sie müssen zunächst auf ihrem Computer nach dem Übeltäter suchen. Viele sind damit von ihren Computerkenntnissen her ebenso überfordert wie mit der anschließend notwendigen Überprüfung in der Online-Dialerdatenbank der Regulierungsbehörde, ob der gefundene Dialer tatsächlich registriert ist. Hinzu kommt, dass die Registrierung des Dialers nicht notwendig bedeutet, dass er gesetzeskonform ist. Dies zu überprüfen, ist einem juristischen Laien schier unmöglich. Insofern ist die Meldung der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post zu begrüßen, dass sie die Registrierung von rund 400 000 Dialern der Firma Mainpean GmbH Berlin zurückgenommen hat. Doch ist nicht auszuschließen, dass es unter den übrigen Hunderttausenden registrierten Dialern weitere gibt, die nicht den gesetzlichen Mindestanforderungen genügen.
Deshalb sollte man die Tricks der unseriösen Dialer-Abzocker kennen und sich durch umsichtiges Nutzerverhalten vor finanziellen Schäden schützen, raten Sachsens Verbraucherschützer. Sie haben für Interessierte eine Verbraucherinformation mit 6 Seiten Dialerschutz-Tipps erarbeitet, welche die aktuelle rechtliche Situation nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Missbrauchsbekämpfung von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern berücksichtigen. Diese Verbraucherinformation liegt in allen Beratungsstellen zum Abholpreis von 3 Euro bereit. Die 6 Seiten können auch per Fax für 0,62 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz unter 01905/ 55-3110-172 abgerufen werden. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man für 12 Cent pro Minute am Auskunftstelefon unter 0180-5 79 77 77 montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr oder im Internet unter www.vzs.de.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
