Geschädigte haben die Chance, aus dem sichergestellten Vermögen entschädigt zu werden
In den Jahren 2002 und 2003 trieben Dialer ihr Unwesen, die sich auf Internetseiten und hinter Werbebannern verbargen. Sie schlichen sich unbemerkt auf die Computer, trennten die vorhandene Internetverbindung und bauten eine neue, kostenpflichtige für 1,86 Euro pro Minute auf. Sie hatten sich nach vollbrachter Untat auch selbst zerstört, ohne für Laien sichtbare Spuren auf der Festplatte zu hinterlassen, um so die Beweise ihres betrügerischen Wirkens zu vernichten.
Bereits im Juli 2003 hatten Sachsens Verbraucherschützer allen durch diese Dialer Geschädigten empfohlen, gegen den entsprechenden Betrag auf ihrer Telefonrechnung schriftlich Einwand zu erheben, und im April 2005 empfahlen sie, bei Polizei und Staatsanwaltschaft in Osnabrück Anzeige zu erstatten.
Nun sind die mutmaßlichen Täter gefasst. Ein Teil des durch dubiose Dialer erworbenen Vermögens, das auf 20 Millionen geschätzt wird, wurde sichergestellt. Daraus sollen nun die Opfer entschädigt werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch eine Strafanzeige, die leider nur wenige erstattet haben.
Sachsens Verbraucherschützer raten deshalb allen Dialer-Geschädigten, ihre alten Telefonrechnungen aus den Jahren 2002 und 2003 sowie die Einzelverbindungsnachweise und sonstige Unterlagen herauszusuchen, die sie noch zu dubiosen Internet-Einwahlen über 0190-Nummern aus diesem Zeitraum haben. Bei Polizei und Staatsanwaltschaft in Osnabrück wird ein Sammelverfahren gegen die Verantwortlichen der Firmen Liquid Inc., DYI Media Inc. und Int Billing Inc. wegen Dialer-Einwahlen in den Jahren 2002 und 2003 bearbeitet. Viele Strafanzeigen konnten bisher nicht zugeordnet werden. Staatsanwaltschaft und Polizei Osnabrück bitten daher weiterhin Geschädigte, die keine Nachricht von der Staatsanwaltschaft Osnabrück erhalten haben, sich zu melden. Weitere Informationen hat die Polizei ins Internet gestellt, zu finden unter http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdos/osnabrueck/dialer_os/dialer_os.
Gern helfen auch Sachsens Verbraucherschützer den Betroffenen. Am Zentralen Servicetelefon 01805/797777 (12 Cent/Min.) können Ratsuchende montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr einen Beratungstermin vereinbaren.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
