Verbraucherzentrale Sachsen stellt Strafanzeige gegen die Erdgas Südsachsen GmbH Chemnitz wegen der Androhung von Versorgungssperren
Nachdem zahlreiche sächsische Verbraucher gegen die aktuellen Erhöhungen der Gaspreise bei ihren Versorgern widersprochen und die Abschlagszahlungen um den erhöhten Preis gekürzt haben, reagiert Erdgas Südsachsen nun mit der Drohung an einige Verbraucher, die Gasversorgung einzustellen, wenn die Verbraucher die offenen Beträge nicht begleichen.
Die Versorger sind jedoch nicht befugt, Verbrauchern in diesem Falle den Gashahn abzudrehen, solange sie nicht die Billigkeit des erhöhten Preises nachgewiesen haben. „Es ist durch eine Reihe von Gerichtsurteilen eindeutig geklärt, dass eine Versorgungssperre unzulässig ist, wenn der Gaskunde unter Berufung auf die Unbilligkeit der Preiserhöhung die Zahlung verweigert“, erläutert Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale die geltende Rechtslage. So hat insbesondere der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 279/02) den Gaskunden, die die Preisbestimmung für unbillig halten, ausdrücklich das Recht zuerkannt, sich gegenüber dem Versorgungsunternehmen auf die Unangemessenheit und damit Unverbindlichkeit der Preisbestimmung zu berufen.
Setzen sich Versorger über das Recht der Gaskunden zur Zahlungsverweigerung hinweg und drohen mit der Versorgungseinstellung, um die Zahlung zu erzwingen, liegt der Verdacht der Nötigung nahe. „Die Verbraucherzentrale Sachsen hat deshalb Strafanzeige gegen die Erdgas Südsachsen GmbH gestellt“, berichtet die Verbraucherschützerin und empfiehlt den betroffenen Verbrauchern, sich ebenfalls zur Wehr zu setzen.
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