Verbraucherzentrale Sachsen ruft zum Widerspruch gegen neuerliche Gaspreiserhöhung auf
Gegenwärtig gibt sich die Gasversorgung Sachsen Ost GmbH dem wachsenden Druck der Öffentlichkeit gegenüber völlig unbeeindruckt. Trotz einer anhängigen Sammelklage zahlreicher sächsischer Verbraucher hat sie zum 1. November erneut die Gaspreise angehoben. Dies ist die zweite Erhöhung in diesem Jahr. Nach einer Preisanhebung von fast 16 % im Juni steigen die Preise diesmal um 2,5 %.
Da auch andere Versorger Preiserhöhungen zum 1. Januar 2006 angekündigt haben, empfehlen die sächsischen Verbraucherschützer wie schon bisher, Widerspruch einzulegen. Sie legen den Verbrauchern dabei nahe, für die Preiserhöhung generell die Zahlung zu verweigern und nur die bis zur Erhöhung geltenden Abschläge zu zahlen. Bislang hatte die Verbraucherzentrale Sachsen alternativ zu dieser Zahlungsverweigerung auch die Zahlung der Erhöhung unter Vorbehalt empfohlen. Dieses Vorgehen hat bei den Gasversorgern leider bisher nicht zum Umdenken geführt.
Dies zeigt sich auch darin, dass die sächsischen Versorger nach ihren jüngsten Äußerungen gegenwärtig nicht beabsichtigen, ihre Preiskalkulationen offen zu legen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hofft jedoch, dass die Versorger im Rahmen der gegen sie anhängigen Sammelklagen gerichtlich zur Offenlegung verpflichtet werden, so wie es das Hamburger Landgericht im aktuellen Verfahren gegen den Gasversorger E.on Hanse von diesem verlangt.
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält Musterwiderspruchsschreiben bereit, die die Verbraucher im Internet unter www.verbraucherzentrale-sachsen.de (Downloads) herunterladen oder in den Beratungsstellen abholen können.
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