Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

08.11.2005
Zweifelhaftes Geflügelfleisch auch nach Sachsen gelangt

Sachsens Verbraucherschützer fordern die Veröffentlichung von Firmen und Produkten

Verdorbenes oder zumindest zweifelhaftes Geflügelfleisch aus einem Geflügel verarbeitenden Betrieb in Lastrup, Kreis Cloppenburg (Niedersachsen) ist auch über einen Großbetrieb in Berlin an einen ostsächsischen Betrieb geliefert worden. Die ersten Untersuchungsergebnisse des Landesamtes für Verbraucherschutz in Niedersachsen ergaben, dass 7 von 20 Proben des beschlagnahmten Fleisches aus Lastrup nicht genießbar waren. Das Geflügelfleisch, überwiegend Putenfleisch, u. a. auch Leber, wurde wahrscheinlich für die Herstellung von Geflügeldöner, eventuell auch für Putenleberwurst verwandt. Doch konkrete Namen der Produkte, die solches verdorbenes Fleisch enthalten können und Firmen, die es verarbeitet haben, wurden bisher nicht genannt. Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales wird derzeit noch eine Liste erstellt, an wen der ostsächsische Betrieb das verarbeitete zweifelhafte Geflügelfleisch geliefert hat. Erst dann wird die örtliche Lebensmittelüberwachung über die betroffenen Betriebe informiert, und es können Proben genommen werden. Zur Zeit stehe jedoch nicht einmal fest, ob das nach Sachsen gelangte Fleisch ungenießbar war. Von einer gesundheitlichen Gefährdung der Verbraucher wird laut Ministerium nicht ausgegangen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert die Behörden auf, so schnell wie möglich weitere Untersuchungsergebnisse vorzulegen und die Namen der Ekel erregenden Produkte zu veröffentlichen. So würden nicht nur Verbraucher, sondern auch sorgfältig arbeitende Hersteller geschützt. Eine Veröffentlichung ist nach dem neuen Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch unter bestimmten Bedingungen möglich, wenn es sich beispielsweise wie hier um Ekel erregende Ware handelt.

Solange dies noch nicht erfolgt ist, gibt Ernährungsexpertin Dr. Birgit Brendel folgende Hinweise:

Riechprobe - verdorbenes Geflügelfleisch stinkt!

Grundsätzlich Geflügelfleisch richtig durchgaren.

Geflügelfleisch mit Abweichungen wie Verfärbungen,Fleischsaft in der Packung etc. meiden.

Auf anonyme Billigware verzichten; statt dessen Geflügel bekannter Marken und Handelsmarken kaufen. Bei diesen Produkten ist davon auszugehen, dass die Qualitätssicherung auf allen Stufen konsequent durchgeführt wurde.

Geflügel mit abweichendem Aussehen und Geruch der Lebensmittelüberwachung beim Ordnungs- oder Veterinäramt melden.

Auf regionale Produkte ausweichen, eine Liste der sächsischen Geflügelanbieter ist auf den Internetseitenwww.huhnundpute.de zu finden.


Bei weiteren Fragen können sich Ratsuchende telefonisch montags, mittwochs und donnerstags von 10 – 16 Uhr unter 0180/579 13 52
(0,12 € pro Minute) an die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale wenden.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link200319A.html