Sachsens Verbraucherschützer begrüßen bessere Informationen für Allergiker auf der Lebensmittelverpackung
Ab dem 25. November 2005 produzierte Lebensmittel müssen nach den neuen Regelungen bezüglich ihrer Zutaten ausführlicher gekennzeichnet werden. “Für einen Großteil der Allergiker bietet die neue Kennzeichnungspflicht eine weitaus bessere Einkaufshilfe als bisher”, begrüßt Verbraucherschützerin Anne-Katrin Wiesemann von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Diese Regelung gilt jedoch nur für verpackte Lebensmittel. Künftig müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten Zutaten, die eine Lebensmittelallergie oder -intoleranz auslösen können, auf jeden Fall auf der Lebensmittelverpackung angegeben werden, unabhängig von ihrem Anteil im Lebensmittel. Zu den zwölf möglicherweise allergieauslösenden oder intoleranzauslösenden Zutaten gehören: Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Gerste, Roggen, Hafer, Dinkel), Eier, Fisch, Krebstiere, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Nüsse, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite ab 10 mg/kg bzw. 10 mg/l. Mit Schwefeldioxid konserviert die Lebensmittelindustrie beispielsweise Trockenfrüchte, Sulfite kommen als Farbstabilisatoren beispielsweise in Kartoffelpüree zum Einsatz.
Bei manchen Lebensmitteln ist das Allergen oder allergene Potenzial bereits an der Verkehrsbezeichnung erkennbar, wie “Roggenvollkornbrot” oder “Selleriesalat”. Hier ist kein weiterer Hinweis nötig. In anderen Fällen ist für Allergiker unbedingt der Blick auf die Zutatenliste nötig.
Die neue Kennzeichnungsvorschrift für Lebensmittel bietet nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer für den überwiegenden Teil der Allergiker eine bessere Orientierung. Betroffene müssen aber weiterhin genau hinsehen. Vorsicht ist geboten bei unverpackt angebotenen Lebensmitteln. Diese sind von der Allergenkennzeichnung ausgenommen, hier muss weiterhin beim Hersteller der Lebensmittel nachgefragt werden. Auch alle Lebensmittel, die vor dem 25. November 2005 produziert wurden und sich auch weiterhin im Handel befinden dürfen, müssen keine detailliertere Zutatenliste enthalten.
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