Verbraucherzentrale rät zur Skepsis
Die sächsischen Verbraucher scheinen gerade von einer wahren Glückssträhne heimgesucht zu werden. Zumindest wenn man den zahllosen Gewinnbenachrichtigungen glaubt, die ihnen in diesen Wochen per Post ins Haus flattern. Die „Reservierungszentrale“ aus Cloppenburg beispielsweise hält für die Gewinner eines Preisrätsels hochwertige Fernseher bereit. Die Übergabe des Preises soll jeweils im Rahmen einer Fahrt zu einem Ort in der näheren Umgebung stattfinden. Der glückliche Gewinner müsse nur die Buchungsbestätigung an den Anbieter zurücksenden. Ähnliches steht denjenigen Verbrauchern offen, denen vom „Dreiländer Reiseclub“ mit Sitz in Quakenbrück ein „Bonus-Volltreffer“ zugeteilt wurde. Bei einer Erntedank- und Schlemmerfahrt, für die man sich zuvor schriftlich anmelden muss, winkten den glücklichen Gewinnern neben dem versprochenen Preis auch schöne Reiseandenken und leckere Köstlichkeiten, so die Anpreisung. Natürlich werde der Fahrpreis erstattet.
Auch beim TV-Shopping-Club, der unter einer Postfachadresse in Ganderkesee erreichbar ist, bei Ambiente Travel & Touristik aus Sottrum oder bei der Firma Multi-Spiel-Systeme mit einer Postfachadresse in Burg scheinen nicht wenige sächsische Verbraucher gewonnen zu haben, verheißen jedenfalls die Schreiben der Firmen. Allen diesen überraschenden Gewinnmitteilungen ist allerdings gemeinsam, dass sie kaum halten, was sie versprechen. Fast immer sollen die Verbraucher ihre angeblichen Gewinne bei einer als Gewinnfeier oder ähnlich getarnten Werbeveranstaltung abholen. „Dort ist von einem Gewinn manchmal keine Rede mehr“, berichtet Marion Schmidt von der sächsischen Verbraucherzentrale über die Erfahrungen der Verbraucherschützer. In der Regel versuchen die Anbieter bei solchen Veranstaltungen, ihre Waren für teures Geld an den Mann oder die Frau zu bringen. Hinzu kommt eine weitere Masche: Wer die Buchungsbestätigung für die Fahrt zur Übergabe des Preises abschickt und später seinen Rücktritt erklärt oder einfach nicht erscheint, dem werden vom Anbieter nicht selten Kosten für die Planung der Fahrt in Rechnung gestellt, auch wenn die Fahrt nach den Angaben auf dem Gewinnschreiben „keinen Cent kosten“ soll.
Welche Tricks auch immer sich die Anbieter einfallen lassen, Verbraucher sollten stets äußerst skeptisch sein, wenn ihnen ein Unbekannter einen Gewinn überbringen möchte, denn zu verschenken hat niemand etwas. Mögen die Benachrichtigungen auch noch so seriös wirken, etwa durch den Hinweis, der Gewinn sei „eigens durch einen Rechtsanwalt oder einen Notar geprüft worden“.
Dass man Gewinne seit einiger Zeit einklagen kann, nützt dabei letztlich wenig. Bis zu einer eventuell tatsächlichen Auszahlung ist es ein weiter Weg, und nicht jeder angekündigte Gewinn wird von einem Gericht tatsächlich als solcher auch anerkannt bzw. ist später durchsetzbar.
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