Direkt zum Inhalt
  • Seite drucken
  • Seite empfehlen
  • Warenkorb
  • Fragen zum Auftritt?
  • Tipps zur Schriftgrößenänderung

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

14.11.2005
Gans - schön lecker

Verbraucherzentrale informiert über Bezugmöglichkeiten von Gänsen zu Martini und Weihnachten

Zu Martini, am 11. November, wird traditionell die Zeit des Gänseessens eingeläutet. In früheren Zeiten endete das bäuerliche Arbeitsjahr an diesem Tag. Pachtzahlung und die Bezahlung des Personals waren fällig, und wurden häufig in Form einer Gans geleistet. Auch heute erreichen die Gänse in der Vorweihnachtszeit ihre Schlachtreife. In etwa zwei Drittel der Haushalte in Deutschland ziert ein Gänsebraten die weihnachtliche Tafel. Eine Gefahr durch die Vogelgrippe geht von im Handel befindlichen Gänsen nicht aus, da diese aus gesunden Beständen stammen. Importe von Geflügelfleisch aus den von Vogelgrippe betroffenen Ländern sind verboten.

Gänse können im Handel schlachtfrisch oder tief gefroren erworben werden. „Wer Fleisch bevorzugt, das aus Deutschland stammt, kann sich an der freiwilligen Kennzeichnung D/D/D auf der Verpackung orientieren. Diese Kennzeichnung zeigt, dass das Tier in Deutschland geschlüpft und herangewachsen ist und hier geschlachtet wurde“, erläutert Dr. Birgit Brendel, Ernährungsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen.

Wählt man eine tief gefrorene Gans, sollte darauf geachtet werden, dass die Verpackung unbeschädigt ist. Unter Beschädigungen kann sich Gefrierbrand bilden, so dass dieses Bratenteil trocken und zäh wird. Ebenso darf kein Eiskristall in der Packung sein. Dies deutet auf schlechte Lagerbedingungen hin und mindert die Qualität ebenfalls.

Tief gefrorenes Geflügel sollte im Haushalt möglichst langsam auftauen, um eine gute Fleischqualität zu erhalten. Günstigerweise geschieht dies im Kühlschrank bei 4 °C. Die Gans sollte aus der Verpackung genommen werden und abdeckt auf einem Küchensieb oder Küchenrost mit Auffangschale tauen. Die Abdeckung verhindert einerseits den Kontakt mit anderen Lebensmitteln und andererseits das Austrocknen der Haut. Das Sieb oder der Rost verhindern den Kontakt des Bratens mit der Auftauflüssigkeit. Nach dem Auftauen sollte jedes Geflügel gründlich gewaschen und zügig verarbeitet werden. Gänsefleisch, egal ob aufgetaut oder frisch, muss wegen der Salmonellengefahr wie jedes Geflügelfleisch gut durchgegart werden. Ein dreißigminütiges Erhitzen bei mindestens 60 °C Kerntemperatur zerstört auch das Vogelgrippevirus. Der Braten ist gar, wenn beim Einstechen klarer Fleischsaft austritt.

Hat man die Wahl, sollte eine frische Gans bevorzugt werden, da hier die Qualität des Vogels besser beurteilt werden kann. Ein hochwertiger Braten hat eine unbeschädigte, marzipanweiße Haut ohne Federreste oder Flecken. Die Brust des Tieres sollte gut fleischig sein und nicht eingefallen wirken. „Verbraucher, die ihre Gans direkt beim Halter kaufen möchten, können sich an die Ernährungsberaterinnen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden, die über eine Liste mit regionalen Bezugsadressen verfügen“, sagt Dr. Brendel. In diesem Jahr empfiehlt sich die rechtzeitige Bestellung der Weihnachtsgans. Die Ernährungsberaterinnen sind unter der Rufnummer 0180/579 13 52
(0,12 € pro Minute) montags, mittwochs und donnerstags jeweils von 10 bis 16 Uhr zu erreichen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link200396A.html