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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

23.11.2005
Bei Kartenzahlung ohne PIN-Eingabe Ausweiskontrolle erlaubt

Kopieren von Ausweisen jedoch nicht zulässig

Immer wieder beschweren sich Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Sachsen darüber, dass sie sich bei einer Kartenzahlung gegenüber dem Händler ausweisen sollen. Mitunter würden sogar Daten vom Personalausweis notiert oder gleich der ganze Ausweis kopiert. Die Betroffenen glauben, dass diese Erhebung personenbezogener Daten unzulässig ist.

Bis Ende 2004 gab es beim Bezahlen mit Karte - aber ohne Geheimzahl - zur Zulässigkeit der Erfassung von Personalausweisdaten unterschiedliche Auffassungen der Datenschutzverantwortlichen in den verschiedenen Bundesländern. Seither ist man jedoch einheitlich der Auffassung, dass zur Vermeidung von Kartenmissbrauch eine Datenerhebung in bestimmtem Rahmen zulässig ist. Zur Feststellung der Identität des Kunden ist nicht nur die Einsicht in den Personalausweis oder Reisepass stichprobenartig zulässig, sondern auch die Erhebung einzelner Daten.

„Allerdings dürfen nicht sämtliche Ausweisdaten erfasst werden“, weiß Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Die Personalausweisnummer, das Ausstellungsdatum und die Angabe der ausstellenden Behörde sind für den vom Händler verfolgten Zweck, nämlich der Kaufpreiszahlung, nicht erheblich. Deshalb ist das Kopieren des Ausweises nicht erlaubt. „Die persönlichen Daten, wie Name, Vorname, Anschrift und Geburtsdatum dürfen für die Forderungsdurchsetzung auch nur kurzzeitig gespeichert werden“, macht Hoffmann darüber hinaus aufmerksam.

Um weiteren Ärger mit den Kunden zu vermeiden, sollten nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer die Anbieter im Kassenbereich klar und deutlich auf die Vorgehensweise und den Zweck der Datenerhebung hinweisen. Darüber hinaus sollte den Kunden als Zahlungsmöglichkeit nicht allein die Kartenzahlung ohne Geheimnummer angeboten werden.

Wer Fragen zum bargeldlosen Zahlen hat, kann sich bei den sächsischen Verbraucherschützern beraten lassen. Dazu bietet sich montags, mittwochs und donnerstags zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr auch eine telefonische Beratung unter der Rufnummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min.) an.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link200605A.html