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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

24.11.2005
Weihnachtszeit-Spendenzeit

Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zu Spenden

Die Weihnachtszeit kommt mit großen Schritten auf uns zu. Mit ihr öffnen sich nicht nur die Herzen, sondern meistens auch die Geldbeutel.
Im Radio, Fernsehen und in Zeitungen wird wieder verstärkt zu Spenden aufgerufen. Aber auch auf der Straße und an der Haustür wird um eine mildtätige Gabe gebeten.
Oft ist es für den spendenwilligen Bürger schwer zu erkennen, wer unter den Spendensammlern zu den schwarzen Schafen gehört.
Die folgenden Tipps der Verbraucherzentrale Sachsen helfen, dass die wohltätige Spende in die richtigen Hände gelangt.

Vor einer Spende sollte man sich bewusst entscheiden, welche Organisation man unterstützen will und welchen Zweck die Spende haben soll. Im Zweifel hilft das Deutschen Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) weiter. Dieses Institut archiviert Erkenntnisse über gemeinnützige, überregionale Spendenorganisationen und vergibt jährlich, nach einer von der Spendenorganisation freiwillig beantragten Prüfung, ein so genanntes „Spendensiegel“. Die aktuelle Liste der Organisationen, die vom DZI das „Spendensiegel“ erhalten haben, kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen eingesehen werden. Sie ist auch im Internet unter www.dzi.de und dem Link „Spenderberatung“ abrufbar.

Es existieren aber auch kleinere, seriöse Organisationen, die sich einer Prüfung des DZI nicht unterzogen haben, da sie lediglich lokal arbeiten. In diesem Falle kann sich der Spendenwillige direkt an die Organisation wenden und Informationen einholen.

Bei Bargeldsammlungen auf der Straße oder an der Haustür sollte man sich den Sammlerausweis oder die amtliche Erlaubnis zeigen lassen.
Nach dem Sächsischen Sammlungsgesetz bedarf das Sammeln von Geldspenden und geldwerten Leistungen der Erlaubnis.
Es ist außerdem darauf zu achten, dass die Sammelbüchsen verplombt sind.

Vorsicht ist immer geboten, wenn mit der Spende gleich ein Vertrag über eine Fördermitgliedschaft in einem Verein unterschrieben werden soll. In der Regel gibt es da kein Rücktrittsrecht.
Deshalb nicht unter Druck setzen lassen, nichts an der Haustür unterschreiben und Kontendaten niemals leichtfertig preisgeben.

Oftmals werden Waren an der Haustür angeboten, die angeblich von Schwerbehinderten angefertigt worden sind. Hier sollte man wissen, dass die in der Bundesarbeitsgemeinschaft „Werkstätten für Behinderte“ zusammengeschlossenen Betriebe nichts an der Haustür oder am Telefon verkaufen.

Die Spende via Internet findet zusehends Akzeptanz. Skepsis ist aber angebracht, wenn nur die Kontonummer des Empfängers und keine Anschrift oder Telefonnummer angegeben ist. Ein weiteres wichtiges Prüfungskriterium ist, ob die entsprechenden Sicherheitsstandards der Seiten gewährleistet sind.

Wer mehr zu Spenden wissen will, kann sich an eine der 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen wenden oder sich montags, mittwochs und donnerstags von 10.00-12.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr unter der Nummer 0900-1-797777 (1,24 €/Min. aus dem deutschen Festnetz) beraten lassen.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link200614A.html