Das Einkaufen in den Mitgliedsstaaten der EU ist zwar durch einheitliche, europarechtliche Regelungen einfacher geworden, dennoch existieren in den einzelnen EU-Ländern verschiedene Besonderheiten, die man kennen muss und welche man beim Kaufen beachten sollte.
Nicht nur, dass sich in den einzelnen Ländern die Öffnungszeiten von Geschäften und Banken unterscheiden, einige EU-Ländern sind auch noch Euro-freie Zonen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hat die wichtigsten Informationen rund um den Einkauf in einem umfassenden Ratgeber „Einkaufen in Europa“ zusammengestellt. Der Ratgeber enthält Wissenswertes über noch nicht ganz vereinheitlichte Regelungen im Kaufrecht. Immerhin hat die Europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie zwar zu einer Angleichung der gesetzlichen Garantierechte in Europa geführt. Dabei handelt es sich allerdings um Mindeststandards, so die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen Bettina Dittrich. Weiterhin findet man im Ratgeber interessante Informationen zu unterschiedlichen Mehrwertsteuerregelungen, Umtauschregelungen, Öffnungszeiten und Schlussverkaufsregelungen.
Der Leitfaden „Einkaufen in Europa“ kann kostenlos im Internet abgerufen werden unter
www.europaeischesverbraucherzentrum.de. Per Internet kann man sich so über zusätzliche Links interessante Informationen der Tourismusverbände der einzelnen Länder sowie Tabellen zur Umrechnung internationaler Bekleidungs- und Schuhgrößen und eine Übersicht über die Anlaufstellen des europaweiten Netzwerkes der Europäischen Verbraucherzentren geben lassen. Wer keinen Zugang zum Internet hat, der kann sich bei Sachsens Verbraucherschützern nicht nur zum Thema Einkaufen in Europa sondern auch zu anderen Verbraucherschutzfragen in den anderen EU-Ländern informieren. Wo die nächstgelegene Beratungsstelle ist, erfährt man am Zentralen Service-Telefon unter 0180-5 79 7777 (12 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz) montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr, wo man auch einen Beratungstermin vereinbaren kann.
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