Lebensmitteletikettierung für Milch wird neuen Hygieneregelungen angepasst
Das vielzitierte neue EU-Hygienerecht bringt ab 2006 auch Neuerungen u. a. auf der Verpackung von Milch und Milchprodukten. Aus dem ovalen Genusstauglichkeitskennzeichen wird ein ovales Identitätskennzeichen. Auf den ersten Blick kein Unterschied. Genauer hingeschaut wird statt EWG jetzt EG, was für Europäische Gemeinschaft steht und statt D ein DE für Deutschland geschrieben. Aus der Veterinärkontrollnummer wird eine Zulassungsnummer. Die Länderabkürzungen, an denen man das Bundesland für die Be- oder Verarbeitung der Produkte erkennen kann, wie beispielsweise SN für Sachsen, bleiben bestehen. Grund für diese Änderungen sind die ab 2006 europaweit geltenden spezifischen Hygienevorschriften für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten. Der Großteil dieser Betriebe unterliegt bis auf wenige Ausnahmen neben der generellen Registrierungspflicht zusätzlich einer Zulassungspflicht. Nur zugelassene Betriebe erhalten eine Zulassungsnummer. Die Zulassung ist an konkrete hygienische Anforderungen, die der Betrieb zu erfüllen hat, gebunden. Die Erzeugnisse dieser Betriebe erhalten zum Zwecke der Rückverfolgbarkeit ein Identitätskennzeichen, welches das Genusstauglichkeitskennzeichen in diesen Fällen ablöst.
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