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Beratungsangebote

Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

02.01.2006
Heizkostenabrechnung – oft ein Buch mit sieben Siegeln

Sachsens Verbraucherschützer helfen ab Januar 2006 mit einem neuen Beratungsangebot weiter

Hohe Energiepreise führen zwangsläufig auch zu hohen Nachzahlungen bei der Heizkostenabrechnung. „Wir erleben es immer wieder, dass Verbraucher mit ihrer Heizkostenabrechnung keinen Rat mehr wissen“, resümiert Roland Pause, Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Dabei sagen die Mieter, sie hätten gespart und müssten nun trotzdem mehr zahlen. Da denkt man schnell, dass Heizkostenabrechnungen möglicherweise falsch sein könnten. Deshalb wollen Sachsens Verbraucherschützer im neuen Jahr das Beratungsangebot zur Heizkostenabrechnung stärker in den Mittelpunkt ihrer Beratung rücken.

„So ist nicht in jedem Fall die Abrechnung falsch“, weiß der Energieexperte der Verbraucherzentrale Sachsen. Ursache für eine höhere Abrechnung können die Ausgangswerte sein. So kann eine 20-prozentige Erhöhung der Energiepreise eben nicht so einfach durch Einsparungen bei den Heizkosten ausgeglichen werden. Hier sollte der Verbraucher Einsicht in die Rechnungen verlangen, die dem Vermieter vom Wärmelieferanten, vom Energieversorger oder vom Heizöllieferanten gestellt werden. Außerdem muss die Ablesung der Verbrauchswerte bei den Heizkostenverteilern vom Verbraucher bestätigt werden. „Da ist vorher eine Kontrollablesung sinnvoll“, empfiehlt Roland Pause, „denn sind die Werte einmal bestätigt, gehen sie so in die Rechnung ein“.

Sollten doch Mängel in der Abrechnung gefunden werden, erhalten die Verbraucher in der Beratung bei den Verbraucherschützern Hinweise, wie sie gegebenenfalls Einspruch gegen die Abrechnung erheben können. Die letzte und vorletzte Heizkostenabrechnung sowie die Ablesebelege der Messdienstfirma sind zur Beratung mitzubringen.

Zu hohe Heizkosten können auch auf bauliche Mängel in der Wärmedämmung oder durch falsches Heizen und Lüften verursacht werden.

Die Beratung zur Heizkostenabrechnung kostet 10 €. Ist zusätzlich eine Energieberatung erforderlich, kann der Verbraucher auch dazu Hinweise erhalten.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link201287A.html