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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

12.11.2003
Mindestens haltbar bis – oder doch länger?
Verbraucherzentrale Sachsen gibt Tipps zum Lebensmittelkauf

Gut sichtbar, deutlich lesbar und unverwischbar muss das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den Lebensmittelverpackungen angebracht sein. Aber es kann oft nur mit Hilfe der Brille entziffert werden. Besonders, wenn der farbige Untergrund die Information verschluckt.

Ärgerlich ist es auch, wenn man erst zu Hause entdeckt, dass ein "abgelaufenes" Produkt ins (Einkaufs-) Netz gelangt ist. Der Verkauf solcher Ware ist zulässig, denn es handelt sich beim vom Hersteller festgelegten Datum doch wort-wörtlich um ein "Mindest"-Haltbarkeits-Datum (MHD) und nicht um ein Verfallsdatum. In der Regel sind diese Produkte noch einige Zeit genießbar. Auf den Ablauf dieses Datums ist aber vom Verkäufer hinzuweisen. Geschieht dies nicht, kann der Verbraucher die Ware nach Auffassung der sächsischen Verbraucherschützer reklamieren. Um Ärger von vorn herein zu vermeiden, empfiehlt es sich deshalb, das Datum schon beim Einkauf zu beachten.
Aber egal, ob das Datum beim Kauf schon abgelaufen ist oder nicht: Wenn sich anschließend heraus stellt, dass das Produkt bereits verdorben ist, kann es beim Händler reklamiert werden.
Verwechselt wird das Mindesthaltbarkeitsdatum oft mit dem Verbrauchsdatum. Während ersteres stets mit den Worten "mindestens haltbar bis..." anzugeben ist, ist das Verbrauchsdatum bei speziellen sehr leicht verderblichen Lebensmitteln "verbrauchen bis..." anzubringen. Es handelt sich um Lebensmittel, die in mikrobieller Hinsicht bereits nach kurzer Zeit eine unmittelbare Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnten. Lebensmittel mit diesem Datum dürfen nach dessen Ablauf nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Rohes Hackfleisch, frisches Geflügelfleisch, Feinkostsalate ohne Konservierungsstoffe und Vorzugsmilch gehören dazu.
Sachsens Verbraucherschützer halten für interessierte Verbraucher ein kostenloses Faltblatt "Lebensmittel gezielt reklamieren" bereit. Es enthält aktuelle Adressen der sächsischen Lebensmittelüberwachungs- und Eichämter.


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20138A.html