Zum Jahresende 2005 wurden auf Anordnung der Bundesnetzagentur rund 340.000 Rufnummern mit der Vorwahl 0190 abgeschaltet. Unter diesen Rufnummern gab es nicht nur zwielichtige Dienste, sondern auch hilfreiche Service-Angebote. Anbieter der bisher über diese Nummern vermarkteten Dienste hatten und haben nun die Möglichkeit, bei der Bundesnetzagentur eine Rufnummer zu beantragen, die mit der Vorwahl 0900 beginnt. Viele bieten ihre Dienste bereits über eine 0900-Nummer an.
„Wer eine 0900-Rufnummer anwählen will, sollte sich auf jeden Fall darüber im Klaren sein, dass nicht nur die „normalen“ Verbindungsgebühren anfallen, sondern dass über die Telefonrechnung auch die angebotenen Inhalte bezahlt werden“, rät Evelin Voß von der sächsischen Verbraucherzentrale. „Deshalb sollte man sich vorher über die anfallenden Kosten informieren und sich sicher sein, dass die angebotenen Inhalte auch diesen Preis wert sind.“
Damit man hilfreiche Service-Nummern von Erotikdiensten oder Unterhaltungsangeboten bereits auf den ersten Blick unterscheiden kann, steht die erste Ziffer nach der 0900 für folgende Kategorien von Diensten:
- 09001: Informationsdienste, z. B. Kundenbetreuung von Firmen, Rechtsberatung von Anwälten, auch Verbraucherberatung der Verbraucherzentralen.
- 09003: Dienste mit Unterhaltungscharakter, etwa Ratespiele. Erotik- und Sex-Inhalte dürfen nicht über die 09003 angeboten werden, auch keine Dienste, die Kinder und Jugendliche sittlich gefährden können.
- 09005: Sonstige Dienste, auch mit Erotik- und Sex-Inhalten.
- 09009: Kostenpflichtige Einwählprogramme ins Internet (Dialer).
Wer verhindern möchte, dass beispielsweise Dialer oder Erotikdienste von seinem Telefon aus angewählt werden können, kann die einzelnen Vorwahl-Endungen am Computer oder in seinem Telefon sperren, sofern dieses die technischen Möglichkeiten dazu bietet. Hierbei hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung. Beim Netzbetreiber selbst ist nur die komplette Sperre aller 0900-Nummern möglich.
Die Kosten für das Anwählen der 0900-Nummern legt der Anbieter selbst fest. Sie dürfen jedoch 2 Euro pro Minute nicht überschreiten, und die Verbindung muss nach einer Stunde automatisch getrennt werden. Auch bis zu 30 Euro pro Anruf sind erlaubt. Dann kann man aber den einmal angewählten Dienst zeitlich unbegrenzt nutzen, ohne dass es teurer wird. Aus den Mobilfunknetzen sind zahlreiche 0900-Nummern (noch) nicht erreichbar, weil die Dienste-Anbieter den Preis und die Freischaltung mit dem jeweiligen Netzbetreiber zuvor individuell vereinbart haben müssen.
Zu Beginn jeder Anwahl einer 0900-Nummer muss der Preis pro Minute bzw. pro Einwahl für den Anrufer kostenlos angesagt werden. So hat man eine letzte Chance zum Auflegen, wenn man den Service für zu teuer hält und lieber nicht in Anspruch nehmen möchte.
In Werbeanzeigen für 0900-Dienste muss in jedem Falle der Preis pro Minute bzw. pro Einwahl angegeben und deutlich erkennbar sein.
Verstöße gegen diese gesetzlichen Bestimmungen sollten der Bundesnetzagentur gemeldet werden (www.bundesnetzagentur.de). Diese kann, nach Prüfung des Sachverhalts, die Abschaltung des Dienstes anordnen.
Ausführliche Beratung und Information rund ums Telefonieren gibt es in den 13 Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen für ein Beratungsentgelt ab 5 €. Für kurze Fragen lohnt es sich, das Beratungstelefon der sächsischen Verbraucherschützer anzurufen, an welchem die Experten immer montags, mittwochs und donnerstags von 10 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr unter 0900-1-797777 für 1,24 Euro pro Minute zu erreichen sind.
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