Verbraucherschützer raten Opfern der Euro-Gruppe von zwielichtigen Hilfsangeboten ab
Die schlechte Nachricht kam für die Anleger kurz vor Weihnachten. Sämtliche zur Euro-Gruppe (Würzburg) gehörenden Gesellschaften haben am 13.12.2005 beim Amtsgericht Würzburg Insolvenz angemeldet. Seitdem nehmen sich mehrere Interessen- bzw. Arbeitsgemeinschaften und auch Wirtschaftsfahnder der Angelegenheit an. Sachsens Verbraucherschützer raten im Umgang mit deren Hilfsangeboten zur Vorsicht. „Zu oft ging es solchen Vereinigungen in der Vergangenheit darum, das Interesse von einer eigenen möglichen Haftung abzulenken oder am Schaden der Opfer noch mit zu verdienen“, erinnert sich Andrea Hoffmann, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen.
Die bekanntesten Aktiengesellschaften, die zur Würzburger Euro-Gruppe gehören und denen auch viele sächsische Anleger ihr Geld anvertraut haben, nennen sich GOJ, IBEKA, Lenz und Schober. Schon seit den neunziger Jahren boten sie Verbrauchern mit schönen Versprechungen stille Beteiligungen an. Dabei beteiligt sich der Anleger mit seinem Geld an dem - ihm meist unbekannten - Unternehmen und hofft auf dessen wirtschaftlichen Erfolg und auf eine ordentliche Gewinnbeteiligung. Doch stattdessen kommt es früher oder später häufig zu Verlusten, die sogar mit dem Totalverlust enden können. Sachsens Verbraucherschützer raten immer wieder, sich vor Unterzeichnung eines Vertrages ausführlich und anbieterunabhängig über die Risiken solcher Geldanlageangebote zu informieren. Hinsichtlich verschiedener Offerten des Grauen - nicht staatlich überwachten - Kapitalmarktes, zu dem auch stille Beteiligungen gehören, haben die Verbraucherschützer eine kostenlose Faltblattserie erstellt, die in allen Beratungseinrichtungen erhältlich ist. In kurzer und verständlicher Form kann aus den Materialien entnommen werden, worauf man sich gegebenenfalls einlässt.
Für die Geschädigten kommt es jetzt zunächst darauf an, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Wenn das der Fall ist, können sie ihre Einlage - auch ohne fremde Hilfe - als Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Unter Umständen bekommen sie dann einen (kleinen) Teil ihres Geldes zurück. Sollte der Insolvenzverwalter vorab noch Nachzahlungen fordern, wird man das gegebenenfalls mit Verweis auf Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zurückweisen können. Schließlich bleibt noch der Weg, den Vermittler wegen eventueller Falschberatung in die Haftung zu nehmen. Dabei sollte man aber vorweg prüfen, ob der Vermittler selbst nicht auch schon Pleite ist.
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