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Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

10.01.2006
Schule auf Abwegen

Verbraucherzentrale Sachsen fordert: Schulen müssen werbefrei bleiben

Mit Besorgnis beobachten Sachsens Verbraucherschützer in zunehmendem Maße, dass Schulen zur Werbeplattform werden. Ein Getränkehersteller sponsert Sportfeste, Lebensmittelfirmen bieten Unterrichtsmaterialien zur gesunden Ernährung, wieder andere verschenken mit Firmenlogo bedruckte Schreibblöcke. Letztendlich ist die Schule für viele Firmen ein idealer Ort, um Kinder und Jugendliche früh an Marken zu binden.
Um dies zu verhindern fordert die Verbraucherzentrale Sachsen, dass Schulen werbefrei bleiben. Auf Grund der allgemeinen Schulpflicht haben Kinder keine Möglichkeit, sich Werbung an dem Ort zu entziehen, der aus Sicht der Verbraucherschützer Bildung und Erziehung vorbehalten bleiben muss.

Dass Werbemaßnahmen in Schulen wettbewerbswidrig sein können, zeigte die Aktion von Bahlsen „Sammeln für die Klassenfahrt“. Hier waren Schüler und Eltern aufgerufen, durch den Kauf von Bahlsen-Produkten Punkte gemeinsam im Klassenverband zu sammeln, die bei Zustimmung des Klassenlehrers eine vergünstigte Klassenfahrt ermöglichten. Nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes hat das Oberlandesgerichts Celle die Werbeaktion untersagt. Die Richter des OLG Celle sahen Eltern und Schüler einem unzulässigen Kaufzwang ausgesetzt.

Viele Schulleitungen nehmen Angebote von Unternehmen gerne an, da ihre eigenen finanziellen Mittel immer knapper werden. Das ist zwar verständlich, doch Kindern muss in Kindergarten und Schule ein kritischer Umgang mit Werbung vermittelt werden, damit sie selbstbestimmte Kaufentscheidungen treffen können. Die Verbraucherzentrale Sachsen fordert daher die verantwortlichen Landesministerien auf, kommerzielle Produktwerbung an Schulen zu verbieten. Für ein Sponsoring an Schulen sind strenge Kriterien zu setzen. Die Verbraucherschützer sehen deshalb auch die Forderung des sächsischen Kultusministers Steffen Flath, Unternehmen der Wirtschaft bei der Gestaltung von Bildungsinhalten und Unterrichtsmodulen zur Mitwirkung zu verpflichten, sehr kritisch.



Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link201620A.html