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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

13.01.2006
Trauriges Jubiläum

Weiterhin kein Schutz vor unseriöser Versicherungsvermittlung - EU-Richtlinie nicht umgesetzt

Falschberatungen zum Abschluss von Versicherungen sind keine Seltenheit. Dies erlebte kürzlich auch ein junger Dresdner, der sich allein gegen Berufsunfähigkeit absichern wollte. Als ihm nach Erhalt des Versicherungsscheines diesbezüglich Zweifel kamen, suchte er die sächsischen Verbraucherschützer zur Beratung auf. Dort wurde ihm endgültig klar, dass ihm statt des gewünschten, bedarfsgerechten Versicherungsschutzes eine für ihn unnötige, nicht bedarfsgerechte fondsgebundene Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatz verkauft wurde. „Darüber hinaus war sein Vertrag als Rürup-Rente ausgestaltet, eine Variante, die für junge Leute aus Verbraucherschutzsicht nicht empfehlenswert ist,“ schätzt Andrea Hoffmann, Versicherungsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen ein.

„Wenn die Bundesregierung in der Vergangenheit ihre „Hausaufgaben“ vollständig und gut gemacht hätte, wäre es zu dieser Falschberatung nicht gekommen oder der Vermittler hätte mit eindeutigen Konsequenzen rechnen müssen“, sagt die Verbraucherschützerin. Vor einem Jahr, am 15.01.2005, lief für Deutschland der Termin ab, die europäische Versicherungsvermittler-Richtlinie fristgerecht in nationales Recht umzusetzen. Mit der Umsetzung dieser Richtlinie soll der Verbraucherschutz im Bereich der Versicherungsvermittlung verbessert werden. „Dabei geht es vor allem um eine bessere Qualifikation der Versicherungsvermittler und zudem werden ihnen dann auch Beratungs- und Dokumentationspflichten übertragen werden. Zunächst bestand noch die Hoffnung, dass die neuen gesetzlichen Regeln Mitte des Jahres 2005 in Kraft treten, doch seit mehr als einem halben Jahr hört man von der Umsetzung nichts mehr. Die letzten Vorschläge waren aus Sicht der Verbraucherzentrale Sachsen auch nicht der erhoffte Fortschritt. Die EU-Vorgaben wurden darin nur mangelhaft umgesetzt“, sagt Andrea Hoffmann.

„So sind deutsche Verbraucher immer noch nicht vor unseriöser Versicherungsvermittlung geschützt und werden auch weiterhin viel zu oft falsch versichert sein“, bedauert die Verbraucherschützerin. „Wer dem vorbeugen will, sollte sich vor einem Vertragsabschluss bei der Verbraucherzentrale Sachsen anbieterunabhängig beraten lassen“, empfiehlt Hoffmann. Wer schon seit Jahren seine laufenden Versicherungsverträge nicht mehr angeschaut hat, sollte diese ebenfalls einer Überprüfung bei den Verbraucherschützern unterziehen. Dabei wird geschaut, ob die Versicherungen bedarfsgerecht sind und ob das Preis-Leistungsverhältnis stimmt. Es wird dazu beraten, wie man aus unnötigen und überteuerten Versicherungen heraus kommt und wo man den notwendigen Versicherungsschutz günstig erhält


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link201732A.html