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Beratungsstellen

Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Sachsen

01.12.2003
Kfz-Versicherung:
Stichtag verpasst - Kündigung dennoch möglich?

Bei Prämienerhöhung gibt es ein außerordentliches Kündigungsrecht

Viele Autofahrer erhalten erst nach dem 30. November von ihrem bisherigen Kfz-Versicherer die Information, was der Versicherungsschutz für den Pkw ab dem 01.01.2004 kostet. Prämienerhöhungen sind dabei keine Seltenheit. Betroffene glauben nun mitunter, der Stichtag für eine Kündigung sei verstrichen. Schließlich wurde zuletzt immer auf den 30. November hingewiesen.

Für diese Fälle sind jedoch noch nicht alle Eulen verflogen, wissen Sachsens Verbraucherschützer. Es wird nämlich zwischen einem ordentlichen und einem außerordentlichen Kündigungsrecht unterschieden. Bei Prämienerhöhungen – egal ob im Cent- oder im Eurobereich – haben Versicherungsnehmer immer eine außerordentliche Kündigungsmöglichkeit, über die der Versicherer informieren muss. Nach Eingang der Mitteilung bleibt dem Verbraucher für den Ausspruch der Kündigung ein Monat Zeit. Trifft die Erhöhungsmitteilung beim Versicherungsnehmer zum Beispiel erst Ende Dezember ein, so kann dieser sich auch noch Mitte Januar zu einer rückwirkenden Kündigung zum 31.12. 2003 entschließen.

Sobald man über die gestiegene Prämie informiert worden ist, sollte man sich nach günstigeren Angeboten umschauen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hilft dabei professionell, schnell und unkompliziert mit einem computergestützten Vergleich. Darin sind die Tarife zum 01.01.2004 von mehr als 60 Gesellschaften eingearbeitet. Wer dieses Angebot zum Preis von 10 € nutzen will, kann dazu jede Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Sachsen aufsuchen. Man kann sich den individuellen Vergleich aber auch gleich während eines Telefonats mit den Verbraucherschützern erstellen lassen. Dazu wählt man montags, mittwochs oder donnerstags zwischen 10 und 16 Uhr die Nummer 0900 1 79 7777 (1,24 €/Min). Schließlich kann man rund um die Uhr auch den FAX-Abruf für die Erstellung dieses Anbietervergleichs nutzen. Dazu wählt man die Rufnummer 01905 553110 167 (0,62 €/Min – aus dem deutschen Festnetz).


Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.


Dieses Dokument ist aus dem Internet-Auftritt der
Verbraucherzentrale Sachsen e.V., Brühl 34-38, 04109 Leipzig
Sie finden es im Internet unter: http://www.verbraucherzentrale-sachsen.de/link20179A.html